|
|
Beschlussvorschlag:
Die Erschließungsmaßnahme „Um- und Ausbau Zeughausstraße“ ist mit Städtebauförderungsmitteln als Zuschuss in Höhe von 402.819,00 € vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltsplanes 2015 zu fördern.
Begründung:
Die Zeughausstraße befindet sich im westlichen Teil des Sanierungsgebietes „Altstadt Wismar“ und stellt aufgrund ihrer Lage und Funktion eine reine Anliegerstraße dar.
Der Einmündungsbereich zwischen der Zeughausstraße und der Claus-Jesup-Straße ist nicht Bestandteil der Planung, da hier große Höhen- und Lageabhängigkeiten bestehen. Diese Fläche soll daher Bestandteil der künftigen Überplanung der Claus-Jesup-Straße sein.
Die Straße einschließlich deren Nebenanlagen sowie die Ver- und Entsorgungsleitungen befinden sich in einem schlechten baulichen Zustand, so dass ein Um- und Ausbau zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit der Straße erforderlich wird.
Hinsichtlich des Charakters des Straßenraumes und der Klassifikation der Straße im Zuge der großen Neupflasterung des 19. Jahrhunderts soll die Straßenoberfläche nach denkmalpflegerischen und städtebaulich-verkehrlichen Gesichtspunkten wie folgt erneuert werden:
Fahrbereich: Polygonalpflaster (vorhanden, gebraucht), der Rinnstein wird
beidseitig aus 2 Reihen gebrauchtem Reihensteinpflaster ausgebildet
Stellplätze: Natursteinkleinpflaster (vorhanden, gebraucht)
Hochbord (beidseitig): Granithochbord (vorhanden)
Gehwege: Bockhorner Klinker, rot-blau-bunt
Traufstreifen/Hausvorfelder: Katzenkopfpflaster
Sicherheitsstreifen: Mosaiksteinpflaster
Der Fahrbahnbereich als auch die Nebenanlagen sollen in ungebundener Bauweise hergestellt werden.
Auf der Nordseite soll das Parken in Schrägaufstellung ermöglicht werden. Die Kenntlichmachung der Parkmöglichkeiten erfolgt mittels Beschilderung und Markierungsknöpfen
Die vorhandenen Rixdorfer Grantitborde mit einer Bordhöhe von 10 cm trennen die Nebenanlagen vom Fahrbahn- bzw. Parkbereich. Im Bereich von Grundstückszufahrten werden diese auf 3 cm abgesenkt. Zudem soll es eine Anbindungsmöglichkeit zur Ulmenstraße geben (nur Ausfahrt).
Im Parkstreifen sind 6 und im Grünstreifen zur Ulmenstraße sind 2 Baumscheiben vorgesehen.
Im Rahmen der Straßenbaumaßnahme soll die Straßenbeleuchtung erneuert werden. Zudem ist im Vorfeld der Verkehrswegebauarbeiten das unterirdische Kanalnetz durch den Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb zu erneuern. Die Medien Gas und Wasser sind bereits durch die Stadtwerke erneuert worden.
Die Umsetzung des Um- und Ausbaus ist für 2015/2016 geplant.
Die Gesamtkosten der Erschließungsmaßnahme betragen 723.149,00 €, wovon auf den Straßenbau 436.726,00 € und der Erneuerung der Schmutz- und Regenentwässerung incl. der Hausanschlüsse 286.423,00 € entfallen.
Von den Gesamtkosten können unter Berücksichtigung der Förderobergrenzen vorbehaltlich der Bewilligung durch das Landesförderinstitut insgesamt 402.819,00 € als förderfähig anerkannt werden.
Die förderfähigen Kosten teilen sich anteilig auf den Straßenbau zuzüglich der Erneuerung der Straßenbeleuchtung in Höhe von 375.283,00 € und dem anteiligen Regenwasserkanal in Höhe von 27.536,00 € auf.
Die förderfähigen Kosten in Höhe von 402.819,00 € sind aus Städtebaufördermitteln zu finanzieren.
Die Maßnahme soll aus bereits bewilligten Städtebauförderungsmitteln aus vorangegangenen Förderanträgen der "Gesamtmaßnahme Altstadt“ finanziert werden (siehe Vorlage VO/2014/0954, Beschluss der Bürgerschaft am 28.08.2014).
Da der Haushaltsplan 2015 noch nicht bestätigt ist, soll die Förderung der Einzelmaßnahme vorbehaltlich der Haushaltsplanung 2015 nun vorbereitet werden. Um fristgerecht im Herbst 2015 beginnen zu können, sind gewisse vorbereitende Leistungen notwendig. Hierzu gehört der nach Beschlussfassung zu stellende Förderantrag (E 6.3 zur Anerkennung der grundsätzlichen Zuwendungsfähigkeit von Erschließungsanlagen im Rahmen der Städtebauförderung). Sobald der bestätigte E 6.3 Antrag vorliegt, ist eine baufachliche Prüfung durchzuführen. Erst danach kann die Baumaßnahme ausgeschrieben werden.
Sollte sich bei der Schlussrechnung herausstellen, dass die der Beihilfe zugrunde liegenden Kosten nicht erreicht werden, wird der Zuschuss entsprechend gekürzt.
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
| |||
| Keine finanziellen Auswirkungen | ||
x | Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
| |||
1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
| |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
|
| |||
Finanzhaushalt | |||
| |||
Produktkonto /Teilhaushalt: | 54101/6816680/08 | Einzahlung in Höhe von | 300.000,00 € |
Produktkonto /Teilhaushalt: | 54101/7852200/08 54101/7852200/08 | Auszahlung in Höhe von | 410.000,00 € 40.000,00 € (Haushaltsrest aus 2014) |
| |||
Deckung | |||
| |||
| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
|
| |||
Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
| |||
2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
| |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
|
| |||
Finanzhaushalt | |||
| |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
|
| |||
Deckung | |||
| |||
| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
|
| |||
Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
| |||
3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
x | Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
| |||
4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
x | freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: |
Anlage/n:
Lageplan Zeughausstraße
![]() | |||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
|||
![]() |
1 | Lageplan Zeughausstraße (928 KB) |