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Beschlussvorschlag:
1.
In § 7 der Hauptsatzung wird ein Absatz 6 eingefügt:
In Personalsachen hat der Hauptausschuss folgende Befugnisse im Einvernehmen mit dem Bürgermeister:
Redaktioneller Hinweis:
Die weiteren Absätze werden mit Absatz 7 fortgesetzt.
2.
In § 7 Abs. 6 (neu: Abs. 7) der Hauptsatzung wird Nr. 5 wie folgt geändert:
bei der Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben innerhalb einer Wertgrenze von 25.000,00 € bis 125.000,00 € je Ausgabenfall.
Der Verweis in § 10 Abs. 4 Hauptsatzung ist anzupassen.
3.
In § 7 Abs. 6 (neu: Abs. 7) der Hauptsatzung wird Nr. 6 wie folgt geändert:
bei Erlass, Niederschlagung und Stundung von Forderungen innerhalb einer Wertgrenze von 25.000,00 € bis 125.000,00 €
Redaktioneller Hinweis:
Der Verweis in § 10 Abs. 4 Hauptsatzung ist anzupassen.
4.
In § 7 der Hauptsatzung wird Abs. 8 (neu Abs. 9) wie folgt geändert:
Die Befugnis zum Abschluss und zur Auflösung von Dauerschuldverhältnissen und wiederkehrenden Leistungen wird innerhalb einer Wertgrenze mit Jahresbetrag zwischen 25.000,00 € und 125.000,00 € oder ab einer Laufzeit von 5 Jahren dem Hauptausschuss übertragen.
Redaktioneller Hinweis:
Der Verweis in § 10 Abs. 4 Hauptsatzung ist anzupassen.
Begründung:
erfolgt mündlich
Anlage/n:
- keine