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Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister wird beauftragt, bis Mai 2015 eine Richtlinie für die Verwendung von Fraktionszuwendungen zu erstellen. Die Richtlinie soll sich dabei an der „Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für personelle und sächliche Aufwendungen der Fraktionen der Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund aus Haushaltsmitteln der Hansestadt Stralsund“ orientieren.
Begründung:
Mit Schreiben vom 05.08.2014 des Ministeriums für Inneres und Sport M-V wurden einige Hinweise für den rechtssicheren Umgang mit Fraktionszuwendungen gegeben. Die aufkommenden Fragen und ein Antrag aus der Septembersitzung der Bürgerschaft sollten schnellstmöglich im Rechnungsprüfungsausschuss geklärt werden, um eine feste Richtlinie für die Verwendung der Fraktionszuwendungen zu erstellen und für Rechtssicherheit sowohl für Fraktionen, als auch das Rechnungsprüfungsamt zu sorgen.
Nach nunmehr einem halben Jahr ist es an der Zeit eine Richtlinie von der Verwaltung erarbeiten zu lassen, welche durch die Bürgerschaft beschlossen werden soll.
Anlage/n:
Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für personelle und sächliche Aufwendungen der Fraktionen der Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund aus Haushaltsmitteln der Hansestadt Stralsund
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | CDU_Anlage_Richtlinien Fraktionszuwendungen Stand 2011 - H-205 (45 KB) |
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