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Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar schlägt der Hauptversammlung der E.DIS AG vor, Herrn Thomas Beyer in den Aufsichtsrat der E.DIS AG zu wählen.
Begründung:
Zum Unternehmensgegenstand der E.DIS AG gehören u.a. die Errichtung, der Erwerb und der Betrieb energiewirtschaftlicher Anlagen oder die gewerbliche Nutzung von Elektrizität, Gas, Wärme, Kälte und Wasser. Im Stadtgebiet ist die E.DIS AG Netzbetreiber in dem Industrie- und Gewerbegebiet Haffeld.
An der E.DIS AG halten kommunale Aktionäre insgesamt ca. 33 % des Aktienbestandes. Die Hansestadt Wismar hält 1.121.824 nennbetragslose Aktien an dem Grundkapital der E.DIS AG. Dies entspricht einem Anteil von 0,64 %.
Die Organe des Unternehmens sind die Hauptversammlung, der Vorstand sowie der Aufsichtsrat.
Der Aufsichtsrat der E.DIS AG besteht gemäß § 7 Abs. 1 der Unternehmenssatzung aus 20 Mitgliedern, davon werden:
– 7 Mitglieder von der Hauptversammlung gewählt,
– 3 Mitglieder von Aktionären (KEG Kommunale Energiegesellschaft Ostbrandenburg mbH, Kommunaler Anteilseignerverband Nordost der E.ON edis AG, Gesellschaft kommunaler E.ON edis Aktionäre mbH entsandt und
– 10 Mitglieder von den Arbeitnehmern gewählt.
Der jetzige Aufsichtsrat wurde im Jahr 2014 neu aufgestellt. Die Amtszeit des Aufsichtsrates geht nach § 7 Abs. 2 der Unternehmenssatzung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Die Amtszeit des Aufsichtsrates endet somit mit der Hauptversammlung im Jahr 2019.
In der kommenden Hauptversammlung am 14.04.2015 erfolgt für einen Sitz im Aufsichtsrat für die restliche Amtszeit eine Ersatzwahl.
Es wird vorgeschlagen, der Hauptversammlung der E.DIS AG für diese Ersatzwahl eines Sitzes im Aufsichtsrat Herrn Thomas Beyer zu benennen.
Gemäß § 22 Abs. 3 Nr. 12 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg – Vorpommern obliegt der Gemeindevertretung die Entscheidung über die Bestellung und Wahl von Personen, die für die Gemeinde Mitgliedschaftsrechte in Organen von juristischen Personen wahrnehmen.
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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X | Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
X | Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
X | neu | ||
X | freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: |
Anlage/n:
- keine