|
|
Beschlussvorschlag:
1. Der Beschluss der Bürgerschaft Drucksachen-Nr. 0494-15/95 (Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 33/95 „Wohngebiet Klußer Damm“) wird aufgehoben.
2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt, für den erweiterten Bereich Klußer Damm einen Bebauungsplan für den Wohnungsbau aufzustellen.
3. Der Bereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:
im Norden: durch den Kleingartenanlage „Klußer Damm“
im Osten : durch die Straße Klußer Damm
im Süden: durch die Kleingartenanlage „Am Karpfenteich“
im Westen: durch den Friedhof
(siehe Anlage 1)
4. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 33/15 „Wohngebiet Klußer Damm“.
5. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen.
6. Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 vorgesehene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist von der Verwaltung durchzuführen.
7. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB ist durchzuführen.
8. Der Bürgermeister der Hansestadt Wismar wird legitimiert, im Namen der Hansestadt Wismar den Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 35/15 entsprechend Anlage 3 mit der Dewenter Tiefbau VerwaltungsGmbH zu schließen.
Begründung:
Im Flächennutzungsplan der HWI ist im Bereich Klußer Damm eine zu entwickelnde Wohnbaufläche ausgewiesen. Hierfür gab es bereits 1995 erste Bestrebungen, einen Bebauungsplan aufzustellen.
Es wurde der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 33/95 „Wohngebiet Klußer Damm“, Drucksachen-Nr. 0494-15/95, gefasst. Das Aufstellungsverfahren wurde zu keinem Abschluss gebracht. Der Beschluss von 1995 ist somit gegenstandslos geworden und durch Beschluss der Bürgerschaft aufzuheben.
Nun beabsichtigt die Dewenter Tiefbau VerwaltungsGmbH als Vorhabenträger, im Bereich Klußer Damm auf dieser Fläche einschließlich einer südlich anschließenden Erweiterungsfläche ein neues Wohngebiet zu entwickeln. (siehe Anlage 2 – Antrag der Dewenter Tiefbau VerwaltungsGmbH)
Seitens des Vorhabenträgers ist geplant, auf einer Gesamtfläche von ca. 6 ha großzügige Wohngrundstücke zu erschließen und für den individuellen Wohnungsbau anzubieten.
Für diese Baumaßnahme ist die Erarbeitung eines Bebauungsplanes erforderlich, der Bebauungsplan Nr. 33/15 „Wohngebiet Klußer Damm“.
Planungsrechtliche Grundlage für die Erarbeitung des Bebauungsplanes nach dem Entwicklungsgebot ist die Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes.
Die derzeitige Ausweisung von gewerblicher Baufläche sowie geplanter Grünfläche auf der Erweiterungsfläche ist in eine Wohnbaufläche zu ändern.
Hierzu wird im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 33/15 die 60. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt.
Seitens der Hansestadt Wismar ist vorgesehen, mit der Dewenter Tiefbau VerwaltungsGmbH einen Städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Planungskosten (siehe Anlage 3) abzuschließen.
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
| |||
x | Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
| |||
1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
| |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
|
| |||
Finanzhaushalt | |||
| |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
|
| |||
Deckung | |||
| |||
| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
|
| |||
Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
| |||
2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
| |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
|
| |||
Finanzhaushalt | |||
| |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
|
| |||
Deckung | |||
| |||
| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
|
| |||
Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
| |||
3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
| |||
4. Die Maßnahme ist: | |||
x | neu | ||
x | freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: |
Anlage/n:
Anlage 1 – Übersichtsplan Geltungsbereich
Anlage 2 – Antrag des Vorhabenträgers
Anlage 3 – Städtebaulicher Vertrag
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anlage 1 - Übersichtsplan Geltungsbereich (808 KB) | ||||
2 | Anlage 2 - Antrag Vorhabenträger (1575 KB) | ||||
3 | Anlage 3 - Städtebaulicher Vertrag (1891 KB) |