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Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt die als Anlage 1 hier beigefügte Entgeltordnung für Stadtführungen und Reiseleitungen der Hansestadt Wismar
Begründung:
Die Tourist-Information Wismar (Amt für Welterbe-Tourismus und Kultur, Abteilung Tourismuszentrale) bietet eine in den letzten Jahren stetig größer gewordene Vielfalt an Stadtführungen an: Allgemeine Stadtführungen zu Fuß sowie thematische Führungen zu verschiedenen Schwerpunktthemen wie UNESCO Welterbe, Hansezeit, Backsteingotik, Schwedenzeit, Nosferatu, Nachtwächter-Führung, Störtebeker-Führung, „Anna und das Bier“-Führung, SOKO-Wismar-Führung. Weitere thematische Führungen sind in Vorbereitung. Alle Stadtführungen sind für Individualtouristen und für Gruppen buchbar. Zusätzlich werden Reisebegleitungen (nach) außerhalb der Hansestadt Wismar angeboten.
Ein Vergleich der bisher für diese Leistungen erhobenen Entgelte mit den Entgelten anderer Städte für vergleichbare Leistungen machte deutlich, dass die Entgelte der Hansestadt Wismar nicht mehr marktgerecht sind und angepasst werden sollten und können, um das damit verbunden Einnahmepotential auszuschöpfen, eine Kostendeckung anzustreben und auch durch zu niedrige Preise (Entgelte) den Markt nicht zu verzerren. Auch ist eine Erhöhung der Einnahmen und eine Erhöhung des Kostendeckungsgrades Bestandteil des Maßnahmenkataloges des beschlossenen Haushaltssicherungskonzeptes.
Der Vergleich der Städte Lübeck, Schwerin, Rostock, Stralsund und Wismar erbrachte folgendes Ergebnis:
| HL | SN | HRO | HST | HWI bisher | Vorschlag HWI |
Allgem. ,Vollzahler | 7,00 € | 5,50 € | 5,00 € | 7,00 € | 4,00 € | 6,00 € |
Allgem., ermäßigt | - | 3,50 € | 3,00 € | 5,00 € | 3,00 € | 4,00 € |
Themat.,Vollzahler | 10,00 € | 8,00 € | 7,50 € | 10,00 € | 6,00 € | 9,00 € |
Themat., ermäßigt | - | 6,00 € | 6,00 € | 8,00 € | 5,00 € | 6,00 € |
Ein sinnvoller Vergleich der Gruppenführungen in den einzelnen Städten ist nicht möglich, da die Angebote zu unterschiedlich sind.
Die Anpassung der Entgelte für öffentliche Stadtführungen, also Stadtführungen für Individualtouristen, kann sofort erfolgen, die der Entgelte für Gruppenführungen dagegen erst zum 01.01.2016, weil die derzeitigen Entgelte Gegenstand der bis Ende 2015 gültigen, veröffentlichten Gruppenangebote der Tourismuszentrale sind. Die Unterscheidung wurde in der Entgeltordnung entsprechend berücksichtigt.
Eine Gegenüberstellung (Synopse) der bisherigen und zukünftigen Entgelte für öffentliche Stadtführungen (Allgemeine und thematische) findet sich in der obigen Tabelle.
Eine Gegenüberstellung (Synopse) der bisherigen und zukünftigen Entgelte für Gruppenführungen und Reiseleitungen findet sich in der Entgeltordnung selbst (Tabellen auf Seiten 3 und 4), da die dort aufgeführten, bis 31.12.2014 gültigen Entgelte auch die bisher schon erhobenen Entgelte sind.
Bei der Kalkulation wurde eine Gegenüberstellung des Aufwandes und der Erträge für das Gesamtangebot vorgenommen. Mit der zweiten Stufe der Entgeltanpassung zum 01.01.2016 für die Gruppenführungen und Reiseleitungen kann eine Kostendeckung kalkulatorisch nahezu erreicht werden (Anlage 2).
Es ist vorgesehen, dass Angebot an Stadtführungen weiterzuentwickeln und Marktpotentiale noch besser auszunutzen, um das Angebot der Tourismuszentrale zu erweitern und zu verbessern, nicht zuletzt aber auch, um eine volle Kostendeckung des Bereichs Stadtführungen möglichst zu erreichen.
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | ||
X | Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: 57503.4629930 | TH 03 | Ertrag in Höhe von | 15.000,00 € |
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: 57503.6629910 | TH 03 | Einzahlung in Höhe von | 15.000,00 € |
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: 57503.4629930 | TH 03 | Ertrag in Höhe von | 41.200,00 € |
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: 57503.6629910 | TH 03 | Einzahlung in Höhe von | 41.200,00 € |
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
X | Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
X | neu | ||
X | freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: |
Anlage/n:
- Anlage 1_Entgeltordnung für Stadtführungen und Reiseleitungen der Hansestadt Wismar
- Anlage 2_Kalkulation Stadtführungen und Reiseleitungen der Hansestadt Wismar
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Anlage 1_Entgeltordnung für Stadtführungen und Reiseleitungen der Hansestadt Wismar (77 KB) | |||
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2 | Anlage 2_Kalkulation Stadtführungen und Reiseleitungen der Hansestadt Wismar (35 KB) |