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Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister wird beauftragt, der Bürgerschaft bis zum 1. September 2015 ein Sportstättenentwicklungskonzept vorzulegen.
Begründung:
Mit Beantwortung der 1. Anfrage der FÜR-WISMAR-Fraktion vom 28.08.2014 (BA/2014/0971) wurde festgestellt, dass es kein Sportstättenentwicklungskonzept für die Hansestadt Wismar gibt. Lediglich eine Praktikumsarbeit aus dem Jahr 2010 und das Breitensportkonzept des Stadtsportbundes liefern Hinweise und einen groben Überblick über den Zustand der Wismarer Sportstätten.
Der Einschätzung der Verwaltung, dass schon die Erstellung eines Sportstättenentwicklungskonzeptes erhebliche finanzielle Mittel in Anspruch nehmen würde, muss widersprochen werden. Für eine Zustands- und Bedarfsbeschreibung erscheint die Hinzuziehung externen Sachverstandes nicht notwendig zu sein; es wird davon ausgegangen, dass das zuständige Fachamt diese Daten erheben und aufbereiten kann. Die Kostenschätzungen für die einzelnen Sportstätten sollen dabei zunächst nur grob geschätzt werden.
Ziel der Erstellung des Konzeptes soll es sein, die Zustandsanalyse aus den oben genannten konzeptionellen Ansätzen zu bestätigen oder abzuändern, um daraus dann im nächsten Schritt eine zukunftsfähige Investitionsplanung für die nächsten Jahre zu entwickeln. Durch diese Planung könnten dann rechtzeitig Mittel im Haushalt veranschlagt werden und den Nutzern der Sportstätten verlässliche Aussagen zur Verbesserung der Sportstätten gemacht werden.
Die Einbindung von Vereinen und Verbänden soll bei der Erstellung des Konzeptes gewährleistet sein.
Anlage/n:
- keine