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Beschlussvorschlag:
Die Erschließungsmaßnahme „Ausbau und Erneuerung Dankwartstraße - 3. Bauabschnitt“ ist mit Städtebauförderungsmitteln als Zuschuss in Höhe von 161.358,00 € vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Städtebauförderungsmittel für 2015 als auch der Bestätigung des Haushaltsplanes 2015 zu fördern.
Begründung:
Die Dankwartstraße ist Bestandteil des zentralen Straßenzuges zwischen dem ehemaligen Mecklenburger Tor im Süden und deren Fortsetzung im Norden über die Hegede, Bohrstraße und Spiegelberg bis zum Wassertor. Die Dankwartstraße besitzt für die Altstadt sowohl eine hohe Verbindungs- als auch Erschließungsfunktion. Zudem ist die Dankwartstraße eine der beiden Zufahrtsstraßen zum historischen Marktplatz der Hansestadt Wismar.
Der überwiegende Teil der Dankwartstraße wurde bereits in den vorangegangenen Jahren als 1. und 2. Bauabschnitt fertiggestellt. Der noch unsanierte südliche Teil der Dankwartstraße zwischen der Kreuzung Schweriner Straße / Dahlmannstraße / Dr.-Leber-Straße und einschließlich dem Knotenpunkt Dankwartstraße / Kurze Baustraße / Baustraße mit einer Gesamtlänge von 55 m soll nun im Rahmen eines 3. Bauabschnittes um- und ausgebaut werden.
Die Straßengestaltung wird entsprechend dem bereits nördlich hergestellten Teil der Dankwartstraße (2. Bauabschnitt) übernommen, so dass in der Gesamtheit ein einheitliches gestalterisches Bild des Straßenzuges entstehen wird. Demnach wird im Fahrbahnbereich zur Minderung der Rollgeräusche der Fahrzeuge wieder Granitreihenstein mit geschnittenen Köpfen verlegt. Unter Berücksichtigung erhöhter verkehrlicher Anforderungen wird es zudem erforderlich, die Fahrbahnoberfläche in gebundener Bauweise auf einem tragfähigen Unterbau (Dränasphaltschicht) herzustellen. Die Fahrbahn wird durch jeweils zweireihige Läufersteine aus Granit im Gerinne geführt und durch einen Granithochbord eingefasst. Im Bereich der Straßenübergänge wird der Hochbord abgesenkt.
Die Straßenüberwegungen für Fußgänger (Fußgängerfurten) im Bereich Baustraße und Kurze Baustraße sollen mit dem gleichen Pflastermaterial hergestellt werden, welches auch in der Fahrbahn zur Anwendung kommt wird.
Die beidseitigen Gehwege werden mit Bockhorner Klinkerpflaster (22 x 10,5 cm), Farbe rotbunt, befestigt. Die im Traufbereich zwischen der vorhandenen Bebauung und dem Gehweg verbleibenden Hausvorfelder sowie der Sicherheitsstreifen zwischen Gehweg und Bordstein werden mit grauem Mosaikpflaster (ca. 5 x 5 cm) ausgepflastert.
Aus verkehrs- und sicherheitstechnischen Gründen ist es erforderlich, dass der Radfahrer in der Dankwartstraße - vom Knotenpunkt Schweriner Tor kommend - über eine Schleuse, wie im Übersichtslageplan dargestellt, auf die Fahrbahn separat geführt werden muss. Der separate Fahrradstreifen soll mit rotem Betonrechteckpflaster hergestellt werden. Die Abgrenzung zwischen Radweg und Gehweg erfolgt durch einen einreihigen Granitkleinpflasterstein.
Der Bauanfang befindet sich unmittelbar am Ende der Fußgängerfurt über die Dankwartstraße. Die Realisierung der Furt erfolgt in Asphaltbauweise und ist der gesonderten Baumaßnahme Knotenpunkt „Am Schweriner Tor“ zugeordnet. Am Bauende bindet die Planung in den bereits ausgebauten Abschnitt der Dankwartstraße ein. Der Knotenpunkt Baustraße/Kurze Baustraße ist Bestandteil der Planung.
Im 3. Bauabschnitt ist, wie auch bereits bei den beiden vorangegangenen Bauabschnitten, der Neubau der Schmutz- und Regenwasserkanalisation einschließlich der Hausanschlüsse geplant. Zudem wird die Beleuchtung des Teilabschnittes entsprechend den beiden vorangegangenen Bauabschnitten erneuert.
Die Durchführung der Erschließungsmaßnahme „Ausbau und Erneuerung Dankwartstraße – 3. Bauabschnitt“ ist für 2015 geplant.
Die Gesamtkosten der Erschließungsmaßnahme „Ausbau und Erneuerung Dankwartstraße – 3. Bauabschnitt“ betragen 360.287,00 €, wovon auf den Straßenbau 184.223,00 € und der Erneuerung der Schmutz- und Regenentwässerung und der Hausanschlüsse (Entwässerung) 176.064,00 € entfallen.
Von den Gesamtkosten können unter Berücksichtigung der Förderobergrenzen vorbehaltlich der Bewilligung durch das Landesförderinstitut insgesamt 161.358,00 € als förderfähig anerkannt werden. Die förderfähigen Kosten teilen sich anteilig auf den Straßenbau zuzüglich der Erneuerung der Straßenbeleuchtung in Höhe von 137.122,00 € und dem anteiligen Regenwasserkanal in Höhe von 24.236,00 € auf. Die förderfähigen Kosten in Höhe von 161.358,00 € sollen aus Städtebaufördermitteln finanziert werden.
Die Maßnahme ist Bestandteil des Maßnahmeprogramms zum Förderantrag für das Programm 2015 für die „Gesamtmaßnahme Altstadt“ (Vorlage VO/2014/0954, Beschluss der Bürgerschaft am 28.08.2014).
Da der Zuwendungsbescheid vom Landesförderinstitut (LFI) für die beantragten Städtebauförderungsmitteln für das Programm 2015 bisher noch nicht vorliegt und auch der Haushaltsplan 2015 noch nicht bestätigt ist, soll die Förderung der Einzelmaßnahme vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Städtebauförderungsmittel für 2015 als auch der Haushaltsplanung 2015 nun vorbereitet werden. Um fristgerecht im Herbst 2015 entsprechend der Planungsvereinbarung mit dem Land beginnen zu können, sind gewisse vorbereitende Leistungen notwendig. Hierzu gehört der nach Beschlussfassung zu stellende Förderantrag (E 6.3 zur Anerkennung der grundsätzlichen Zuwendungsfähigkeit von Erschließungsanlagen im Rahmen der Städtebauförderung). Sobald der bestätigte E 6.3 Antrag vorliegt, ist eine baufachliche Prüfung durchzuführen. Erst danach kann das Bauvorhaben ausgeschrieben werden.
Sollte sich bei der Schlussrechnung herausstellen, dass die der Beihilfe zugrunde liegenden Kosten nicht erreicht werden, wird der Zuschuss entsprechend gekürzt.
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | ||
x | Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 5410112125.6816620/08 | Einzahlung in Höhe von | 80.000,00 € |
Produktkonto /Teilhaushalt: | 5410112125.7854200/08 | Auszahlung in Höhe von | 180.000,00 € |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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| Ertrag in Höhe von |
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| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
x | Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
x | freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: |
Anlage/n:
Übersichtslageplan
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Übersichtslageplan (390 KB) |