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Hintergrund: Nach § 51 KV M-V wird eine haushaltswirtschaftliche Sperre erlassen, wenn es die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen oder Einzahlungen und Auszahlungen erfordert. Die Finanzverwaltung ist verpflichtet, den Bürgermeister rechtzeitig zu beraten.
Fragen:
1. Welche Entwicklung bei Erträgen und Aufwendungen oder Einzahlungen und Auszahlungen waren der Anlass für die Haushaltssperre?
2. Lagen der erlassenen Haushaltssperre konkrete Abweichungen vom Haushaltsplan 2014 zugrunde? Wenn ja, welche Produkte betraf dies? Wie sind diese Abweichungen zu erklären?
3. Welche Produkte sind konkret und mit welchen Summen von der Haushaltssperre betroffen?
4. Welches tatsächliche Einsparpotential ergibt sich aus der kurz vor Jahresende verkündeten Haushaltssperre?
5. Ergeben sich für Bürger, Vereine oder für die Aufgabenerfüllung im Einzelnen Nachteile aus dem Erlass der Haushaltssperre?
6. Wann hat die Finanzverwaltung den Bürgermeister das erste Mal darauf hingewiesen, dass der Erlass einer Haushaltssperre notwendig ist?
7. Aus welchem Grund konnte die Bürgerschaft nicht vor der öffentlichen Bekanntgabe über die Haushaltssperre informiert werden?
Anlage/n:
- keine
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