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Beschlussvorschlag:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt, für den Bebauungsplanes Nr. 34/94 „Wohn-, Misch- und Gewerbegebiet Schwanzenbusch/Nord“ ein Verfahren zur 2. Änderung durchzuführen.
2. Der Geltungsbereich der 2. Änderung wird wie folgt begrenzt:
im Norden: durch die im B-Plan Nr. 34/94 festgesetzte nördliche Geltungsbereichsgrenze
im Osten: durch die im B-Plan Nr. 34/94 festgesetzte Sukzessionsfläche
im Süden: durch die gemäß B-Plan Nr. 34/94 bereits realisierte Wohnnutzung
im Westen: durch die gemäß B-Plan Nr. 34/94 bereits realisierte Wohnnutzung sowie
vorhandene Gewerbe- und Mischgebietsflächen
(siehe Anlage 1 - Übersichtsplan)
3. Der Beschluss zur Einleitung des Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 34/94 ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen.
4. Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 vorgesehene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist von der Verwaltung durchzuführen.
5. Die Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB sind von der Verwaltung durchzuführen.
6. Der Bürgermeister der Hansestadt Wismar wird legitimiert, im Namen der Hansestadt Wismar den Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 34/94, 2. Änderung entsprechend Anlage 3 mit der TIMOWA Projektierungs- und Bauträgergesellschaft mbH zu schließen.
Begründung:
Der Bebauungsplan Nr. 34/94 „Wohn-, Misch- und Gewerbegebiet Schwanzenbusch/Nord“ ist seit dem 20.04.1997 rechtskräftig.
Für die hierin enthaltenen Bauflächen wurden Festsetzungen als Allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet sowie Gewerbegebiet getroffen.
Zwischenzeitlich wurden ca. 65 % der geplanten Wohnbauflächen realisiert.
Die ursprünglich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes neu geplanten Mischgebiets- und Gewerbegebietsflächen sind noch nicht belegt.
Gemäß Antrag der TIMOWA Projektierungs- und Bauträgergesellschaft mbH (siehe Anlage 2 – Antrag des Vorhabenträgers) ist die Entwicklung der noch verbliebenen Wohn- und teilweise Mischgebietsflächen in Richtung Wohnungsbau mit geänderten Maßen baulicher Nutzung sowie angepasster verkehrlicher Erschließung geplant.
Hierfür ist ein Änderungsverfahren zum Bebauungsplan erforderlich.
Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34/94 möchte die Hansestadt Wismar auf die anhaltende Nachfrage nach Eigenheimstandorten reagieren.
Es ist vorgesehen, zur Durchführung des Bauleitplanverfahrens mit der TIMOWA Projektierungs- und Bauträgergesellschaft mbH einen Städtebaulichen Vertrag abzuschließen.
(siehe Anlage 3 – Städtebaulicher Vertrag)
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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x | Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
x | neu | ||
x | freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: |
Anlage/n:
Anlage 1 – Übersichtsplan
Anlage 2 – Antrag des Vorhabenträgers
Anlage 3 – Städtebaulicher Vertrag
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Anlage 1 - Übersichtsplan (690 KB) | |||
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2 | Anlage 2 - Antrag des Vorhabenträgers (826 KB) | |||
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3 | Anlage 3 - Städtebaulicher Vertrag (1751 KB) |