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Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar bestellt als Mitglieder des Kuratoriums der "Stadtkirchenstiftung zu Wismar" folgende Personen:
1. den Bürgermeister der Hansestadt Wismar, Herrn Thomas Beyer
2. den Propst der Propstei Wismar, Herrn Dr. Karl-Matthias Siegert
3. den Vertreter der Deutschen Stiftung Denkmalschutz, Herrn Dr. Felix Breidenstein
4. den/die Vertreter/in der evangelisch-lutherischen Kirchgemeinden Wismars, Frau/Herrn .....................
5. sechs Bürgerschaftsmitglieder
a) Frau Maren Teß, SPD-Fraktion
b) Herrn Prof. Dr. Joachim Winkler, SPD-Fraktion
c) Herrn Siegfried Ballentin, CDU-Fraktion
d) Herrn Peter Manthey, Fraktion FDP/Grüne
e) Frau/Herrn .......................................................
f) Frau/Herrn .......................................................
6. als weitere von der Bürgerschaft zu benennende Person, Herrn Manuel Krastel.
Begründung:
Gemäß § 7 Absatz 1 der Satzung der „Stadtkirchenstiftung zu Wismar“ besteht das Stiftungskuratorium aus 11 Mitgliedern, die durch die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar bestellt werden. Die Mitglieder des Kuratoriums werden für die Dauer von jeweils 5 Jahren berufen. Wiederberufung ist zulässig.
Für die gegenwärtige Mandatsperiode wurden die Kuratoriumsmitglieder in der Bürgerschaftssitzung am 24.06.2010 bestellt und berufen. Somit endet ihr Mandat spätestens am 23.06.2015.
In der Sitzung des Präsidiums der Bürgerschaft wurde nunmehr am 20.10.2014 aufgrund mehrerer notwendiger personeller Änderungen und der nur noch geringen Bestellungsdauer seitens der Mitglieder des Präsidiums entschieden, dass das Kuratorium bereits jetzt insgesamt neu bestellt werden soll.
In § 7 Absatz 3 der Satzung der „Stadtkirchenstiftung zu Wismar“ setzt sich das Kuratorium wie folgt zusammen:
Dem Kuratorium soll der jeweilige Bürgermeister der Hansestadt Wismar vorstehen. Ferner soll dem Kuratorium der Landessuperintendent des Kirchenkreises Wismar, ein Vertreter der Deutschen Stiftung Denkmalschutz, ein Vertreter der evangelisch-lutherischen Kirchgemeinden Wismars, mindestens 6 Bürgerschaftsmitglieder sowie eine weitere, durch die Bürgerschaft zu benennende Person, angehören.
Zu dem in der Satzungsregelung aufgeführten Landessuperintendenten des Kirchenkreises Wismar wird angemerkt, dass diese Funktion seit der Bildung der Nordkirche die Bezeichnung „Propst der Propstei Wismar“ führt. Die Satzung ist dementsprechend bei deren nächster Änderung anzupassen.
Bis zum Redaktionsschluss wurde von den Kirchgemeinden kein Vertreter benannt. Insoweit ist dessen Bestellung auf einen späteren Zeitpunkt, nach einer erfolgten Benennung, zu vertagen.
Von den Fraktionen sind bis Redaktionsschluss nur 4 der 6 zu bestellenden Bürgerschaftsmitglieder benannt worden. Somit obliegt es der Bürgerschaft selbst, vor Entscheidung über den Beschlussvorschlag zwei Mitglieder für die beiden noch offenen Mandate zu benennen.
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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X | Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
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| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Finanzhaushalt | |||
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| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
X | Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
| freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
X | Vorgeschrieben durch: § 7 Absatz 1 Satz 1 der Satzung der „Stadtkirchenstiftung zu Wismar“ |
Anlage/n:
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