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Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt, dass bei Beschlussvorlagen zu Sachverhalten, mit denen sich die Bürgerschaft bereits befasst hat, die vorher gefassten Beschlüsse in der Begründung mit aufgeführt werden.
Begründung:
Vorentscheidungen zu den Beschlussgegenständen liegen manches Mal schon eine geraume Zeit zurück oder sind Bestandteil übergreifender Entscheidungen (z.B. zur Haushaltssatzung, zu Haushaltssicherungskonzepten, zu Planungsaufträgen oder zu grundlegenden Konzepten) und daher auch mit dem Ratsinformationssystem nicht ohne Weiteres auffindbar.
Diese Verfahrensweise soll die Arbeit der Bürgerschaftsmitglieder und der sachkundigen Einwohner erleichtern.
Anlage/n:
- keine