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In den letzten Jahren haben sich im Gewerbegebiet Haffeld viele unterschiedliche Unternehmen angesiedelt, die mit Ihren Beschäftigten das wirtschaftliche Zentrum der Hansestadt bilden. Diese Betriebe arbeiten im Schichtsystem. In den meisten Firmen beginnt die Frühschicht um 6:00 Uhr und endet um 14:00 Uhr, die Spätschicht erstreckt sich von 14:00 Uhr bis 22:00 Uhr und die Nachtschicht startet um 22:00 Uhr und endet dann um 6:00 Uhr.
Ein dort arbeitender Bürger hat sich mit dem Hinweis an uns gewandt, dass die Straßenlaternen entlang der Tonnenhofstraße in der letzten Zeit nicht in Betrieb waren.
An dieser Straße liegt ein Großteil der Unternehmen. Viele Arbeitnehmer ohne Auto benutzen den Fußgänger- und Radweg. Gerade für die Sicherheit dieser Arbeitnehmer ist eine gute Ausleuchtung der Straße und des Fußgängerweges unablässig.
Wir sind uns bewusst, dass auf Grund des bestehenden Haushaltssicherungskonzeptes Kosten bei der Straßenbeleuchtung eingespart werden müssen. Jedoch geht es bei dem geschilderten Fall um die Sicherheit der Beschäftigten.
Wir haben dazu folgende Anfragen.
1.Wie sind die Schaltzeiten der Straßenbeleuchtung im Bereich der Tonnenhofstraße und werden auch die Randzeiten (Duschen und Umziehen) mit berücksichtigt?
2.Inwieweit ist die Beleuchtung in diesem genannten Bereich auch nach 22.00 Uhr gesichert?
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