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Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die als Anlage 1 beigefügte Satzung über die Abfallentsorgung der Hansestadt Wismar -Abfallsatzung-.
Begründung:
Die Weiterentwicklung der Gesetzgebung und der Rechtsprechung auf dem Gebiet der Abfallwirtschaft machen eine Fortschreibung der von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar im November 2008 beschlossenen Abfallsatzung erforderlich.
Wesentliche Auswirkungen auf die Abfallsatzung ergeben sich aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz, das ab 01.01.2015 die Getrenntsammlung von Bioabfällen zur Pflicht macht. Bisher ist die Bioabfalltonne (braune Tonne) in Wismar auf freiwilliger Basis eingeführt mit teilweise sehr niedrigem Anschlussgrad. In der Altstadt beträgt dieser knapp 10 %.
Durch die Einführung der Pflicht-Biotonne wird zum einen eine Reduzierung der Restabfallmenge erwartet. Zum anderen kann aufgrund der Tatsache, dass die geruchsintensiven Bestandteile größtenteils mittels Biotonne getrennt gesammelt werden, die graue Restabfalltonne flächendeckend zweiwöchentlich abgefahren werden.
Das heißt, durch die neue Satzung wird die vierzehntägliche Abfuhr von Restabfall zur Regel, die wöchentliche Abfuhr stellt die Ausnahme dar. Bisher war es umgekehrt. In den Großwohnanlagen mit 1,1 cbm-Müllgefäßen verbleibt es bei der bisherigen Regelung (wöchentliche, bzw. mehrmals wöchentliche Abholung).
Aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz wurde die neue fünfstufige Abfallhierarchie in die Satzung übernommen. Die neue Hierarchie legt die grundsätzliche Stufenfolge aus Abfallvermeidung, Wiederverwendung, Recycling und sonstiger, u.a. energetischer Verwertung von Abfällen und schließlich der Abfallbeseitigung fest. Vorrang hat nach dem Gesetz die jeweils beste Option aus Sicht des Umweltschutzes. Dabei sind neben den ökologischen Auswirkungen auch technische, wirtschaftliche und soziale Folgen zu berücksichtigen. Die Kreislaufwirtschaft soll somit konsequent auf die Abfallvermeidung und das Recycling ausgerichtet werden, ohne etablierte ökologisch hochwertige Entsorgungsverfahren zu gefährden.
Weiterhin wurde der Sachverhalt aufgenommen, dass die Hansestadt Wismar einzelne Aufgaben der Abfallentsorgung auf der Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg durchführt.
Darüber hinaus wurden die Begriffsbestimmungen überarbeitet und neue Definitionen mit Beispielen, die Orientierungshilfe sein sollen, eingefügt.
Damit die Rechtsgrundlage für die Bürger nachvollziehbar und übersichtlich bleibt, schlägt die Verwaltung vor, die Abfallsatzung in Form der vorliegenden Neufassung zu beschließen.
Alle Änderungen, die zum Teil nur redaktioneller oder präzisierender Art sind, ergeben sich im Überblick aus der als Anlage 2 beigefügten Synopse.
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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Auf den Kernhaushalt | Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
| freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: |
Anlage/n:
1 - Satzung über die Abfallentsorgung der Hansestadt Wismar -Abfallsatzung-
2 - Synopse
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Satzung über die Abfallentsorgung (134 KB) | ||||
2 | Synopse Satzung über die Abfallentsorgung (401 KB) |