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Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt auf der Grundlage der zur Beschlussfassung vorliegenden Kalkulationsunterlagen die Kalkulationen 2015 (Anlage 1) und 2016 (Anlage 2) für die derzeit geltende Gebührensatzung für die Abwasserbeseitigung in der Hansestadt Wismar. Die geltenden Gebührensätze bleiben bestehen.
Begründung:
Im Zusammenhang mit der Erstellung des Wirtschaftsplanes 2015 wurden die Gebührenkalkulationen überprüft.
Der Gebührenbedarf für die Aufgabenerfüllung gemäß der Abwassersatzung wurde in den angefügten Kalkulationen sowohl für den Zeitraum 2015 als auch für 2016 dargestellt (siehe Anlage 1 und 2).
Auch im Bereich Stadtentwässerung führt die Tariferhöhung des TVöD zu einer Personalkostensteigerung von durchschnittlich 6 % gegenüber den Kosten des Jahres 2013. Die im Jahresabschluss 2013 gebildete Rückstellung für künftige Gebührenunterdeckung muss im folgenden Kalkulationszeitraum wieder aufgelöst werden. Dieses führt dazu, dass für die Abwasserbeseitigung sowohl für das Jahr 2015 als auch für das Jahr 2016 eine Gebührenstabilität erzielt werden kann.
Da sich nach den vorliegenden Kalkulationen die Gebührensätze nicht ändern, wird vorgeschlagen, sowohl für 2015 als auch für 2016 die derzeit geltende Gebührensatzung für die Abwasserbeseitigung in der Hansestadt Wismar beizubehalten.
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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Auf den Kernhaushalt | Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
| freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: |
Anlage/n:
1 – Kalkulation Abwassergebühren 2015
2 – Kalkulation Abwassergebühren 2016