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Vorlage - VO/2014/1016  

Betreff: Entfristung der Fördervereinbarung zur Betreibung des Ökologischen Schulungszentrums Wismar(ÖSW)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage öffentlich
Beteiligt:III Senatorin   
 20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG  
 1 Büro der Bürgerschaft  
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur, Sport, Jugend, Bildung und Soziales Vorberatung
06.10.2014 
Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Jugend, Bildung und Soziales ungeändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Wismar Entscheidung
30.10.2014 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Die Fördervereinbarung zur Betreibung des ÖSW(Bürgerschaftsbeschluss VO/2013/0801) wird über den 31.12.2014 verlängert und zunächst bis 31.12.2019 befristet. Mit dem Betreiber ist ein Verlängerungsoption zu vereinbaren.

 


Begründung:

 

Die Bürgerschaft hat die Fördervereinbarung zwischen der Hansestadt Wismar und der

Protinus gGmbH zunächst auf 1 Jahr befristet (VO/2013/0801). Der Standort und die

Rahmenbedingungen sollten geprüft werden.

 

Das ÖSW hat sich zu einem bürgeroffenen Zentrum zur Umweltberatung und Umwelt-

erziehung mit bildungspolitischem Aspekt entwickelt. Viele Schulen und Kindereinrichtungen

besuchen regelmäßig die Einrichtung und freuen sich immer wieder, mit den projektbeteiligten

Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern spannende Zeiten zu erleben.

Dieses wird uns regelmäßig von Erzieherinnen und Erziehern und Lehrerinnen und

Lehrern bestätigt.

 

Bis zum heutigen Tag wurden im ÖSW über 100 ein- und mehrtägige Veranstaltungen

durchgeführt. Bis zum Jahresende werden ca. 8000 Bürgerinnen und Bürger das ÖSW

besucht haben. Bis einschließlich August waren es über 5000 Besucher, darunter

ca. 2200 Kinder.

 

Eine enge Kooperation wird mit der Hochschule Wismar, Außenstelle Malchow, gepflegt.

Von hier erfolgt auch eine fachliche Begleitung.

Das fachliche Niveau der Einrichtung zeigt sich unter anderem durch die Verleihung der

Plakette „Natur und Garten“  des Landschaftspflegeverbandes „Mecklenburger Endmoräne“ e. V. im September 2014.

 

Das Finanzierungsmodell bestehend aus 3 Säulen (Grundförderung der Hansestadt

Wismar, Unkostenbeiträgen der Nutzer , Maßnahmen des 2. Arbeitsmarktes) hat

sich bewährt.

Aus der Förderung der Hansestadt Wismar wird eine Personalstelle und ein Teil der

Betriebskosten finanziert. Aus den Unkostenbeiträgen der Nutzer werden anteilig

Sachkosten finanziert.

 

Zurzeit hat das Jobcenter im ÖSW 4 Maßnahmen bewilligt.

Die zurzeit so über diese Maßnahmen finanzierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

sichern nicht nur die Pflege, Bewirtschaftung und Betreibung des ÖSW, sondern auch

die Instandhaltung des Wanderweges um den Mühlenteich.

Zurzeit werden über diese Maßnahmen auch die Kosten für eine 2. Stelle und anteilig

Betriebs- und Sachkosten finanziert.

Die Zahl der Maßnahmen und der Maßnahmeteilnehmer ist schwankend und immer

von der aktuellen Ausrichtung der Arbeitsmarktpolitik abhängig.

Ergänzt wird das Team im ÖSW im Moment von 2 Ehrenamtlichen und einer indonesischen

Studentin.

 

Der Standort an der Lenensruhe 4 ist bei Nutzern bekannt und wird sehr gut angenommen.

Er hat sich seit 1993 kontinuierlich entwickelt.

Die wesentlichen Investitionen, die heute die Funktionalität des ÖSW sichern, sind in den

90iger Jahren aus Mitteln des 2. Arbeitsmarktes getätigt worden. Auf Grund der damals

sehr hohen Arbeitslosenquote gab es erheblich flexiblere Instrumente zur Beschäftigung von

Arbeitslosen.

 

An einem alternativen Standort müsste die hier seit Jahrzehnten gewachsene Infrastruktur

neu geschaffen werden.

 

 


Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

X

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

Keine Auswirkungen

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

28100/5415900

Aufwand in Höhe von

35 800

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

28100/7415900

Auszahlung in Höhe von

35 800

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

X

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

X

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 


Anlage/n: