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Beschlussvorschlag:
Die Fördervereinbarung zur Betreibung des ÖSW(Bürgerschaftsbeschluss VO/2013/0801) wird über den 31.12.2014 verlängert und zunächst bis 31.12.2019 befristet. Mit dem Betreiber ist ein Verlängerungsoption zu vereinbaren.
Begründung:
Die Bürgerschaft hat die Fördervereinbarung zwischen der Hansestadt Wismar und der
Protinus gGmbH zunächst auf 1 Jahr befristet (VO/2013/0801). Der Standort und die
Rahmenbedingungen sollten geprüft werden.
Das ÖSW hat sich zu einem bürgeroffenen Zentrum zur Umweltberatung und Umwelt-
erziehung mit bildungspolitischem Aspekt entwickelt. Viele Schulen und Kindereinrichtungen
besuchen regelmäßig die Einrichtung und freuen sich immer wieder, mit den projektbeteiligten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern spannende Zeiten zu erleben.
Dieses wird uns regelmäßig von Erzieherinnen und Erziehern und Lehrerinnen und
Lehrern bestätigt.
Bis zum heutigen Tag wurden im ÖSW über 100 ein- und mehrtägige Veranstaltungen
durchgeführt. Bis zum Jahresende werden ca. 8000 Bürgerinnen und Bürger das ÖSW
besucht haben. Bis einschließlich August waren es über 5000 Besucher, darunter
ca. 2200 Kinder.
Eine enge Kooperation wird mit der Hochschule Wismar, Außenstelle Malchow, gepflegt.
Von hier erfolgt auch eine fachliche Begleitung.
Das fachliche Niveau der Einrichtung zeigt sich unter anderem durch die Verleihung der
Plakette „Natur und Garten“ des Landschaftspflegeverbandes „Mecklenburger Endmoräne“ e. V. im September 2014.
Das Finanzierungsmodell bestehend aus 3 Säulen (Grundförderung der Hansestadt
Wismar, Unkostenbeiträgen der Nutzer , Maßnahmen des 2. Arbeitsmarktes) hat
sich bewährt.
Aus der Förderung der Hansestadt Wismar wird eine Personalstelle und ein Teil der
Betriebskosten finanziert. Aus den Unkostenbeiträgen der Nutzer werden anteilig
Sachkosten finanziert.
Zurzeit hat das Jobcenter im ÖSW 4 Maßnahmen bewilligt.
Die zurzeit so über diese Maßnahmen finanzierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
sichern nicht nur die Pflege, Bewirtschaftung und Betreibung des ÖSW, sondern auch
die Instandhaltung des Wanderweges um den Mühlenteich.
Zurzeit werden über diese Maßnahmen auch die Kosten für eine 2. Stelle und anteilig
Betriebs- und Sachkosten finanziert.
Die Zahl der Maßnahmen und der Maßnahmeteilnehmer ist schwankend und immer
von der aktuellen Ausrichtung der Arbeitsmarktpolitik abhängig.
Ergänzt wird das Team im ÖSW im Moment von 2 Ehrenamtlichen und einer indonesischen
Studentin.
Der Standort an der Lenensruhe 4 ist bei Nutzern bekannt und wird sehr gut angenommen.
Er hat sich seit 1993 kontinuierlich entwickelt.
Die wesentlichen Investitionen, die heute die Funktionalität des ÖSW sichern, sind in den
90iger Jahren aus Mitteln des 2. Arbeitsmarktes getätigt worden. Auf Grund der damals
sehr hohen Arbeitslosenquote gab es erheblich flexiblere Instrumente zur Beschäftigung von
Arbeitslosen.
An einem alternativen Standort müsste die hier seit Jahrzehnten gewachsene Infrastruktur
neu geschaffen werden.
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | ||
X | Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
Keine Auswirkungen | |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 28100/5415900 | Aufwand in Höhe von | 35 800€ |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 28100/7415900 | Auszahlung in Höhe von | 35 800 |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
X | Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
X | freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: |
Anlage/n: