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Beschlussvorschlag:
Begründung:
Ein Bericht an die Bürgerschaft ist von Nöten, da es keinerlei gesicherte und konkludente Erkenntnisse gibt, auf welcher Grundlage die Vermietungen bisher abgeschlossen wurden.
Um die Attraktivität der Alten Reithalle auszubauen und gleichzeitig Handlungs- und Rechtssicherheit zu schaffen ist die Aufstellung einer Benutzungs- und Entgeltordnung von hoher Bedeutung. Bisher stehen für potenzielle Veranstalter kaum Informationen bzgl. Kosten und Möglichkeiten öffentlich, z. B. auf der Homepage der Hansestadt Wismar, zur Einsicht.
Die bereits existente Benutzungsordnung für den Festplatz Lübsche Burg schließt die Alte Reithalle nicht ein, könnte aber ähnlich wie die Benutzungs- und Entgeltordnung für die Raumbenutzung Rathaus/Zeughaus als Grundlage dienen.
Anlage/n:
- keine