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Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt, dass während der Sitzungen der Fraktionen generell Erfrischungen, z. B. Kaltgetränke, Kaffee und ein kleiner Imbiss, bereitgestellt werden können, deren Bezahlung über die Fraktionszuwendungen erfolgen kann.
Begründung:
Im Schreiben des Ministeriums für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern vom 05.08.14 wurden Hinweise für den rechtsicheren Umgang von Fraktionszuwendungen für Präsente, Kranzspenden sowie für Speisen und Getränke gegeben.
Unter Punkt II. „Bewirtung von Fraktionsmitgliedern im Rahmen von Fraktionssitzungen und sonstigen Fraktionsveranstaltungen“ wird darauf hingewiesen, dass durch einen Beschluss der Bürgerschaft die im Beschlussvorschlag genannte Regelung Anwendung finden kann.
Anlage/n:
- keine