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Beschluss:
Die Instandsetzung von drei Gewölbekappen in der St. Nikolai Kirche ist mit Städtebaufördermitteln in Höhe von 516.883,96 Euro zu fördern.
Begründung:
Das Grundstück Am St. Nikolaikirchhof, welches mit der St. Nikolai Kirche bebaut ist, befindet sich im Block 2 im Sanierungsschwerpunkt „Nördliche Altstadt“. Bei der Kirche handelt es sich um ein Bauwerk der Stadtgeschichte, das von besonderer städtebaulicher Bedeutung ist, welches zudem unter Denkmalschutz steht.
In Folge eines Sturms im Februar 2019 wurden im Gestühl der St. Nikolaikirche Putz und kleine Ziegelbrocken gefunden, die aus dem Fenster eines Mittelschiffgewölbes stammten und auf eine Schädigung am Mauerwerk hindeuteten.
Im Rahmen einer Notsicherung wurden daraufhin alle Gewölbe des Mittelschiffs wegen der Gefahr herabfallender Putz- und Mörtelstücke in ca. 20 m Höhe mit Netzen gesichert, die im Zuge der Sanierung zurückgebaut werden sollen.
In einem ersten Bauabschnitt werden aktuell die Gewölbekappen M7 und M8 incl. Wandflächen und Obergaden instandgesetzt.
Mit der hier beantragten Maßnahme soll die Sanierung der Mittelschiffgewölbe mit den Gewölben M4, M5 und M6 incl. der Obergadenwände und -Fenster und der Zugbänder fortgeführt werden.
Die Wandmalerei „Wurzel Jesse“ in der südlichen Turmkapelle ist aufgrund einer starken Feuchtigkeits- und Salzbelastung ein dauerhafter „Pflegefall“ und besonders im unteren Wandbereich akut geschädigt und gefährdet. In dem hier beantragten Bauabschnitt soll ein restauratorisches Konzept für die systematische Konservierung des Wandbildes erarbeitet werden und erste Notsicherungen durchgeführt werden.
Die Gesamtkosten der Maßnahme lt. Kostenberechnung betragen 542.000,00 Euro.
Mit der Umsetzung der Arbeiten soll 2022 begonnen werden. Mit der Fertigstellung wird in 2023 gerechnet.
Fotos und Beschreibung sind als Anlage beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
x | Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre (2022/2023) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 51103.4171000 (StbFM Bund) 51103.4172000 (StbFM Land) 51103.4174000 (StbFM Gemeinde) | Ertrag in Höhe von | 172.294,65 €
172.294,65 €
197.410,70 € | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: | 51103.5414900 28200.5231000/03 (zusätzl. Eigenanteil Gemeinde) | Aufwand in Höhe von | 516.883,96 € 25.116,04 € | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 51103.6171000 (StbFM Bund) 51103.6172000 (StbFM Land) 51103.6174000 (StbFM Gemeinde) | Einzahlung in Höhe von | 172.294,65 €
172.294,65 €
197.410,70 € | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: | 51103.7414900 28200.7231000/03 (zusätzl. Eigenanteil Gemeinde) | Auszahlung in Höhe von | 516.883,96 € 25.116,04 € | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf): Die Abrechnung der Maßnahmen erfolgt über den Sanierungsträger und wird buchhalterisch im Städtebaulichen Sondervermögen „Altstadt“ abgebildet.
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3. Investitionsprogramm | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
x | Die Maßnahme ist keine Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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4. Die Maßnahme ist: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
x | neu | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
x | freiwillig | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| eine Erweiterung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Vorgeschrieben durch: |
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Maßnahmenbeschreibung_komplett (5350 KB) |