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Beschluss:
- Abführung an die HWI zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke 50.000,00 €
- Zuführung zur freien Rücklage 16.476,95 €
Die Hansestadt Wismar verpflichtet sich, die Verwendung der Zuwendungen der Seniorenheime der Hansestadt Wismar für gemeinnützige Zwecke nachzuweisen.
Begründung:
Für die Seniorenheime der Hansestadt Wismar, bestehend aus den Häusern Friedenshof, Wendorf und dem Pflegezentrum Lübsche Burg, ist nach den Vorschriften der §§ 242-256 und §§ 264-288 HGB, den Sondervorschriften der Eigenbetriebsverordnung, sowie nach der Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten der Pflegeeinrichtungen (Pflege-Buchführungsverordnung) ein gemeinsamer Jahresabschluss zu erstellen.
Der Jahresabschluss 2020 wurde von der durch den Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern bestellten BRB Revision und Beratung oHG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testiert.
Der Jahresabschluss weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 66.476,95 € aus, resultierend aus der Realisierung sonstiger Erträge. In allen vollstationären Einrichtungen ist der Rückgang der Belegungstage geprägt durch fehlende Pflegefachkräfte. In der Tagespflege ist der Rückgang auf Voll- und Teilschließungen der Einrichtung durch die Corona-Landesverordnung M-V zurückzuführen.
Das Jahresergebnis wurde durch folgende Faktoren beeinflusst:
Im Jahr 2020 konnte eine Kapazitätsauslastung von 69,35% im Haus Friedenshof, 83,51% im Haus Wendorf, 82,69% im Pflegezentrum Lübsche Burg und 51,31% in der Tagespflege Lübsche Burg erreicht werden. Die Kapazitätsauslastung insgesamt betrug 74,79% (Vorjahr: 79,18%).
Im Jahr 2020 wurden Investitionen im Bereich der Einrichtungen, Ausstattungen und Software in Höhe von 69,8 T€ getätigt.
Für die Baumaßnahme „Saalerweiterung Wendorf“ wurden weitere 120,9 T€ investiert und der Saal in Betrieb genommen.
Es wurden für Instandhaltung und Instandsetzung von Betriebs- und Geschäftsausstattung 141,1 T€ finanziert.
Der Personaleinsatz wurde jeweils an die Belegung und die verhandelte Leistungs- und Qualitätsvereinbarung angepasst.
Die Personalgewinnung, insbesondere im Fachkräftebereich, gestaltet sich weiterhin problematisch. Vor allem für kurzfristige Besetzungen als Vertretung im Krankheitsfall bzw. während der Elternzeit sind kaum geeignete Fachkräfte zu akquirieren.
Der freigezogene Wohnbereich im Haus Friedenshof konnte aus genannten Gründen nicht wieder belegt werden. Neuaufnahmen sind weiterhin nur bedingt möglich.
Das Betriebsergebnis nach Abschreibungen fällt im Vergleich zum Vorjahr höher aus, insbesondere durch die neu verhandelten Pflegesätze in allen Einrichtungen.
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
X | Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 62302.4760000/09 | Ertrag in Höhe von | 50.000,00 € | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 62302.6760000/09 | Einzahlung in Höhe von | 50.000,00 € | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
X | Die Maßnahme ist keine Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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4. Die Maßnahme ist: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| neu | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| freiwillig | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| eine Erweiterung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
X | Vorgeschrieben durch: § 20 Eigenbetriebsverordnung |
Anlage/n:
Bilanz
Gewinn- und Verlustrechnung
Lagebericht
Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers