|
|
Sehr geehrte Damen und Herren,
der gegenwärtige Planungsstand der Verwaltung sieht für den Monat Juli 2021 die Veröffentlichung eines Interessenbekundungsverfahrens für einen Wintermarkt vor.
Der Wintermarkt soll vom 6. Dezember 2021 bis zum 6. Januar 2022 auf einer befestigten Fläche im Alten Hafen durchgeführt werden. Mit der Wahl dieses Zeitraums verlängert die Verwaltung die ursprünglich für einen Neujahrsmarkt beabsichtigte Zeitspanne vom Ende des Weihnachtsmarktes über den Jahreswechsel hinaus, um den Wintermarkt unter Umsatzgesichtspunkten für Interessenten attraktiver zu machen.
Damit ist aber auch die zeitliche Gleichwertigkeit einer vierwöchigen Dauer mit dem auf dem Marktplatz stattfindenden Weihnachtsmarkt vom 22. November 2021 bis 22. Dezember 2021 gegeben. Die Entscheidung für eine zeitliche Gleichwertigkeit resultiert aus der Berücksichtigung der Voraussetzungen, unter welchen sich der Veranstalter des Weihnachtsmarktes im Herbst 2019 auf das Interessenbekundungsverfahren für die Organisation und Durchführung des Weihnachtsmarktes auf dem Marktplatz für die Jahre 2020 bis 2022 beworben hat. In diesem Interessenbekundungsverfahren gab es noch keinen Hinweis auf einen Neujahrs- oder Wintermarkt, so dass der Veranstalter diesen Wettbewerbsumstand erstmal unberücksichtigt lassen konnte.
Gleichwohl soll gemäß der durch die Bürgerschaft beschlossenen Tourismuskonzeption die Eventlandschaft in Wismar attraktiver werden. Neue und interessante Veranstaltungs- oder Marktkonzepte können dabei die touristische Destination insgesamt stärken, auch durch die zeitliche Erweiterung in die Nebensaison hinein. Der Wintermarkt sollte daher ein neues und für den bestehenden Weihnachtsmarkt kompatibles Angebot bereithalten, welches den Weihnachtsmarkt ergänzt und das Angebot dort nicht dupliziert. Auch soll bei der Durchführung die traditionell am 3. Advent stattfindende Seemannsweihnacht berücksichtigt werden.
Anlage/n: keine
|