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Beschlussvorschlag:
Um die Attraktivität des Wohnstandortes Wismar zu stärken wird der Bürgermeister beauftragt zu prüfen, ob zur Verbreiterung des Wohnangebotes die Schaffung von Baugrundstücken für Mirco-Häuser / Tiny Houses an Einzelstandorten (Einfügung in bestehende Bebauungen, Lückenbebauung, Nachverdichtung) möglich ist oder bei der zukünftigen Aufstellung von Bebauungsplänen unter Berücksichtigung des deutschen Bau - und Planungsrechtes möglich ist.
Begründung:
Die Aufstellung von Bebauungsplänen soll auf der einen Seite eine geordnete städtebauliche Entwicklung herbeiführen, auf der anderen Seite jedoch auch einen möglichst weiten Gestaltungspielraum zur Verwirklichung von Klein- und Kleinstwohnformen eröffnen.
Als Bausteine für die städtebaulich Ordnung sollen daher folgende Kriterien gelten:
- behutsame und verträgliche städtebauliche Entwicklung am Siedlungsrand
- Gestaltungsfreiheit bei der Realisierung von Klein- und Kleinstwohnformen s.g. Micro-/Tiny Houses
- Wahrung des Landschaftsbezuges und Durchgrünung des Quartiers
- autofreies bzw. autoarmes Wohnquartier
Die Standortuntersuchung soll stadtweit erfolgen unter Beachtung folgender Rahmenbedingungen:
- Fläche im städtischen Grundbesitz/im Besitz einer Tochtergesellschaft der Hansestadt
- kurzfristige Verfügbarkeit
- attraktive und zentrale Lage mit Landschaftsbezug
Anlagen:
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