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Beschluss:
Das Ziel dieses Bauabschnittes ist es nun, die Freifläche im ehemaligen Kirchenschiff von St. Marien weiter zu gestalten und zu erläutern.
Dieses ist mit Städtebaufördermitteln in Höhe von 240.326,33 Euro zu fördern.
Begründung:
Förderung von Maßnahmen zur Modernisierung und Instandsetzung der Bebauung in der Altstadt Wismar
Eigentümer: Hansestadt Wismar
Das Grundstück „St.-Marien-Kirchhof“, welches mit dem St. Marienkirchturm bebaut ist, befindet sich im Block 36 im Sanierungsschwerpunkt Altstadt. Bei der Kirche handelt es sich um ein Bauwerk der Stadtgeschichte, das von besonderer städtebaulicher Bedeutung ist, welches zudem denkmalgeschützt ist.
Durch die Aufnahme des St.-Marien-Forums in das Programm „Nationale Projekte des Städtebaus“ war es möglich, den noch bestehenden städtebaulichen Missstand zu beseitigen und die baulich nachgezeichneten räumlichen Strukturen des ehemaligen Kirchenschiffs wieder erlebbar zu machen.
Gegenstand des aktuellen Förderantrags sind die bis dahin nicht finanzierten Maßnahmen zur Vervollständigung der Gestaltung des ehemaligen Kirchenschiffes.
Mit diesem Bauabschnitt sind folgende erläuternde und visuelle Maßnahmen vorgesehen:
- Das Aufstellen von Grabplatten in den südlichen Kapellen
- Die Darstellung der Ausmaße des Vorgängerbaus im Boden auf der Nordseite
- Die Errichtung von Informationsstelen und einem Informationspoint
Die Gesamtkosten der Maßnahme lt. Kostenberechnung betragen 260.000,00 €.
Davon sollen 240.326,33 € aus Städtebaufördermitteln finanziert werden.
Eine Beschreibung und Zeichnungen liegen als Anlage bei.
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 51103/7882110 28200/7852200/03 | Auszahlung in Höhe von Auszahlung in Höhe von | 240.326,33€ 19.673,67€ | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: | 51103/6814100 51103/6814200 51103/6814300 | Ertrag in Höhe von | 73.299,53€ 73.299,53€ 93.727,27€ | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf): Die Ein- und Auszahlungen der Städtebaufördermittel erfolgen über den Sondermandanten „Altstadt 02“.
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
x | Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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4. Die Maßnahme ist: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
x | neu | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| freiwillig | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| eine Erweiterung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Vorgeschrieben durch: |
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2021-04_07_Maßnahmenbeschreibung (20307 KB) |