Hilfsnavigation
Seiteninhalt

Vorlage - VO/2021/3881  

Betreff: Neubau Ordnungsamt am Standort der neuen Feuerwache für die Berufsfeuerwehr
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage öffentlich
Verfasser/-in:1. Wurm, Karin
2. Rode, Burkhard
Beteiligt:I Bürgermeister   
 II Senator  
 III Senatorin  
 1 Büro der Bürgerschaft  
 10 AMT FÜR HOCHBAU, SERVICE und LIEGENSCHAFTEN  
 20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG  
 32 ORDNUNGSAMT  
 32.5 Abt. Brandschutz  
 60 BAUAMT  
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
12.04.2021 
Sitzung des Verwaltungsausschusses ungeändert beschlossen   
Bau- und Sanierungsausschuss Vorberatung
12.04.2021 
Sitzung des Bau- und Sanierungsausschusses ungeändert beschlossen   
Finanzausschuss Vorberatung
14.04.2021 
Sitzung des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Wismar Entscheidung
29.04.2021 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar ungeändert beschlossen   
Anlagen:
2020-09-23 Lageplan 2 mit Flächenangabe Poeler Straße  
KostenschätzungFeuerwehrOrdnung-neu  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Beschluss:

Die Bürgerschaft beschließt, dass ergänzend zum bereits beschlossenen Neubau der Feuerwache für die Berufsfeuerwehr auch das Ordnungsamt mit einem Neubau auf einem Grundstück am Standort Poeler Str./ Ladestraße angesiedelt wird.


 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Begründung:

Mit Beschlussvorlage VO/2020/3381-02 hat die Bürgerschaft am 28.05.2020 die Entscheidung des Hauptausschusses vom 26.03.2020 zur Ansiedelung der Berufsfeuerwehr am Standort Poeler Str./ Ladestraße bestätigt. Bereits in dieser Vorlage wurde von der Verwaltung darauf hingewiesen, dass sich der Zuschnitt des Grundstückes im Verlauf der Planung noch ändern könnte.

 

Aus den im Folgenden aufgeführten Gründen unterbreitet die Verwaltung nach interner Beratung den Vorschlag, auch für das Ordnungsamt einen Neubau am Standort Poeler Str./ Ladestraße zu errichten. Damit würde auch eine Vergrößerung des Grundstücks von ca. 11.000 m² auf ca. 17.000 m² notwendig werden, (sh. Anlage).

 

Der handlungsleitende Ansatz besteht darin, die Abteilungen und Dienstleistungen, die das Ordnungsamt als publikumsintensivster Bereich der Verwaltung den Bürgerinnen und Bürgern der Hansestadt Wismar anbietet, unter einem gemeinsamen Dach zu zentralisieren und gleichzeitig die neu gewonnenen räumlichen Kapazitäten dafür zu nutzen, weitere Verwaltungseinheiten in Dienstgebäuden unterzubringen, die der HWI gehören.

 

Diesbezüglich hat die Verwaltung zwei Varianten gegenübergestellt:

 

Variante 1: 

Neubau Berufsfeuerwehr, Sanierung der Gebäude Scheuerstraße 2 sowie Frische Grube 13 bzw. Umbau des letztgenannten Objektes zu einem Bürogebäude

 

und

 

Variante 2:

Neubau Berufsfeuerwehr und Neubau Ordnungsamt

 

Zu den Varianten ist im Einzelnen Folgendes auszuführen:

 

Zu Variante 1:

Diese Variante ist unter der oben genannten Maßgabe nur dann sinnvoll umsetzbar, wenn neben dem Neubau der Berufsfeuerwehr auch das Altgebäude der Berufsfeuerwehr (Frische Grube 13) zu einem Bürogebäude umgebaut wird.

 

Die Kostenschätzung der Verwaltung hierr liegt hier bei  ca. 4,7 Mio. €.

Die Sanierungskosten für den jetzigen Standort Scheuerstr. 2 betragen schätzungsweise

3,7 Mio. €.

 

Die Kosten für den Neubau einer Feuerwache, einschließlich des Grundstückserwerbs in Höhe von ca. 13,2 Mio. €, fallen ohnehin an, da sich die Notwendigkeit eines Neubaus aus dem räumlichen Bedarf r ein neues Berufsfeuerwehrgebäude ergibt. Hierzu wurde von der Verwaltung bereits in der von der Bürgerschaft beschlossenen Vorlage VO/2020/3381-02 ausführlich vorgetragen.

 

Die Investitionskosten betragen bei dieser Variante insgesamt voraussichtlich 21,6 Mio. €, wobei eine Restnutzungsdauer der sanierten Gebäude von max. 30 Jahren zugrunde gelegt wird.

 

Bei der Finanzierung müssten außerdem noch die Kostenhrend der Sanierungsphase der Gebäude in der Scheuerstraße 2 sowie in der Frische Grube 13 von mindestens zwei Jahren für die vorübergehende Unterbringung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die gegenwärtig in der Scheuerstr. 2 untergebracht sind, berücksichtigt werden.

 

r diesen Zeitraum wäre die Anmietung einer Fläche von ca. 1500 m² notwendig, welche in dem avisierten Zeitraum von zwei Jahren Mietkosten und Betriebskosten in Höhe von

ca. 327.600,00 € verursachen würde.

 

Nach Fertigstellung der Baumaßnahme würden durch den Umzug der dort derzeit ansässigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in städtischen Gebäuden die Miet- und Betriebskosten für die Büros Am Markt 12/13 in Höhe von ca. 40.000,00 €hrlich entfallen.

 

Variante 2:

Die von der Verwaltung geschätzten Investitionskosten r den Neubau der Berufsfeuerwehr und des Ordnungsamtes am Standort Poeler Str./ Ladestraße betragen, inklusive Grundstückserwerb, insgesamt ca. 18,7 Mio. €.

 

Davon entfallen ca. 5,3 Mio. € auf das Ordnungsamt und ca. 13,4 Mio. € auf den Neubau der Berufsfeuerwehr. Die höheren Kosten des Neubaus der Berufsfeuerwehr gegenüber der Variante 1 sind darin begründet, dass die Erwerbskosten für das größere Grundstück dem Neubau der Berufsfeuerwehr zugeordnet sind. 

 

Bei dieser Variante entfallen nach der Fertigstellung ebenfalls die Miet- und Betriebskosten für die Etage Am Markt 12/13 in Höhe von 40.000,00 €hrlich.

Der Gesamtkostenvergleich zeigt einen Unterschied von 3,3 Mio. €, inklusive der veranschlagten zusätzlichen Miet- und Betriebskosten für den Zeitraum der Sanierung nach Variante 1, an finanziellen Mitteln zu Gunsten der Variante 2.

 

Durch eine energieeffiziente Bauweise können im Rahmen der Bewirtschaftung und unter der Voraussetzung einer regelmäßigen Instandhaltung niedrige Betriebskostenr beide neuen Gebäude erwartet werden. Ein Gesichtspunkt, der ebenfalls für Variante 2 sprechenrde.

 

Die Herstellung der Barrierefreiheit nach § 50 LBauO M-V bei Sanierungs- und Neubaumnahmen wird stets gefordert. Erfahrungsgemäß ist die Umsetzung der Barrierefreiheit in Bestandsgeuden, in diesem Fall in Gebäuden mit Denkmalcharakter, nur mit erheblichen Kompromissen möglich. Bei einem Neubau eines Verwaltungsgebäudes könnten alle notwendigen Bedingungen der Barrierefreiheit (DIN 18040) erfüllt werden.

 

Zur Finanzierung der Variante 2nnten, begünstigt durch ihren Standort im erweiterten Sanierungsgebiet, Städtebaufördermittel eingeworben werden. So wäre ein Anteil von 75% der Gesamtkosten für eine Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtung förderfähig.

 

Städtebaufördermittel in Höhe von 1,563 Mio. €r vorbereitende Maßnahmen, wie Gutachten und Planungsleistungen zum Standort der neuen Berufsfeuerwehr, sind derzeit schon einsetzbar. Die Hansestadt Wismar wird weitere Städtebaufördermittel und andere Fördermittel beantragen. Zur Absicherung der Gesamtfinanzierung wird das Amt für Finanzverwaltung weitere Gespräche mit dem Innen- und Energieministerium des Landes durchführen.

 

Erörterung von organisatorischen Erwägungen:

Nachdem die Stadtverwaltung der Hansestadt Wismar in den zweieinhalb Jahrzehnten nach der deutschen Wiedervereinigung aufgrund der sich verändernden Strukturen und nicht zuletzt aus haushälterischen Ergungen kontinuierlich Stellen abgebaut hat, ist in den vergangenen Jahren ein Mitarbeiterzuwachs zu verzeichnen. Dieser ist insbesondere auch als Reaktion auf die steigende Aufgabenfülle zu verstehen. Der Bedarf an zusätzlichen Arbeitsplätzen hat in den vergangenen Monaten deutlich werden lassen, dass die aktuellen räumlichen Kapazitäten der HWI beinahe vollständig ausgeschöpft und deshalb entsprechende Lösungsansätze erforderlich sind.

 

Einen solchen Ansatz stellt die Errichtung eines Verwaltungsgebäudes, das neben der neuen Berufsfeuerwehr in der Poeler Straße entstehen könnte, dar. Hierdurchte sich die Möglichkeit, die publikumsintensivsten Bereiche der gesamten Stadtverwaltung, darunter das Bürger-Service-Center (BSC) oder die Zulassungsstelle, unter einem Dach zu vereinen und den Wismarer Bürgerinnen und Bürgern eine zentrale Anlaufstelle zu bieten, in der dann eine Vielzahl von Verwaltungsservices (bspw. Melde- und Passangelegenheiten, An- und Abmeldung von Gewerbe, Führerschein- und Bußgeldangelegenheiten) schnell, umfassend, individuell und aus einer Hand („One-Stopp-Strategie“) in Anspruch genommen werden können.

 

Eine moderne Verwaltung versteht sich als ein verlässlicher Dienstleister für Bürger und Unternehmen. Dieser Gedanke spiegelt sich insbesondere in den Bürgerbüros, in der Bandbreite der eGovernment-Angebote, in der Erreichbarkeit sowie in der Auskunfts- und Bearbeitungsqualität wider. Das Ziel der maximalen Dienstleistungsorientierung ist nur unter Berücksichtigung entsprechender Bürgerfreundlichkeit und Servicebereitschaft zu erreichen.

 

Durch die jetzige Situation mit der Einrichtung des BSC im Stadthaus wurden Organisationsstruktur und räumliche Ausstattung, aber auch EDV- und Personalausstattung erheblich verbessert. Allerdings kann das BSC den oben genannten „One-Stopp“-Ansatz nicht erfüllen. Insbesondere werden KFZ-Zulassung, Führerscheinstelle und die Bearbeitung der Gewerbeangelegenheiten von den Bürgern vermisst, die aktuell in unserem Verwaltungsgebäude in der Scheuerstraße angesiedelt sind. Das Stadthaus bietet nicht die Kapazitäten, diese Dienstleistungen dort zu verorten. Schon jetzt sind die vorhandenen Räumlichkeiten ausgelastet, sodass derzeit zwei Büros für s. g. „Backoffice-Tätigkeiten“ im Objekt Am Markt 12/13 genutzt werden, die die HWI angemietet hat. Auch die Finanzverwaltung bedarf erhöhter Raumkapazitäten, um die jetzige Arbeitsplatzsituation ergonomischer gestalten zu können. Durch den Auszug des BSC würde sich in dieser Hinsicht ein größerer Gestaltungsspielraum ergeben.

 

Das Stadthaus ist nur teilweise barrierefrei. Obwohl das Besucherleitsystem optimiert wurde, ist es für die Bürgerinnen und Bürger immer wieder schwierig, das richtige Büro zu finden. Darüber hinaus ist die weitere Verbesserung der Dienstleistungsstruktur durch technische Unterstützung nicht möglich, da kein Platz zur Verfügung steht, um dort beispielsweise ein Dienstleistungs- oder Ausweisterminal zu errichten, das zahlreiche Leistungen anbietet, die dann auch online zur Verfügung stehen. Insbesondere könnten damit aber auch vor Ausweis- und Passbeantragungen, Fotos, Fingerabdruck und Unterschrift aufgenommen und medienbruchfrei in das Verfahren übergeben werden. Ein Ausweisterminal würde den Bürger zudem in die Lage versetzen, das produzierte Dokument rund um die Uhr abzuholen. Dieses könnte, ebenso wie eine Abholstation für Ausweise oder andere Dokumente, im geplanten Neubau entsprechend realisiert werden.

 

Bei einem Umzug des Ordnungsamtes könnte die oben aufgezeigte „One-Stopp-Strategie“ optimal umgesetzt werden. Der vorgeschlagene Standort ist durch die Nähe zum ZOB für alle Bürger sehr gut  erreichbar und bietet darüber hinaus hinreichend Parkmöglichkeiten.

 

Mit dem Auszug der Feuerwehr und des Ordnungsamtes sowie des Rechnungsprüfungsamtes entsteht auf dem Areal Frische Grube 13, Scheuerstr. 2, Kleine Hohe Straße 2a ein Quartier, das dann nach der Fertigstellung des Neubaus der Feuerwache und des Ordnungsamtes am Standort Poeler Str./Ladestraße von der Verwaltung nicht mehr benötigt und damit der innerstädtischen Entwicklung zur Verfügung stehen würde.

 

Mittels einer öffentlichen Ausschreibung und unter Nennung entsprechender Ausschreibungskriterien für die städtebauliche Entwicklung dieses Quartiers nach den Vorgaben der Sanierungssatzung Altstadt Wismar könnten bei einer denkbaren Veräerung Einnahmen in Höhe von schätzungsweise 940.000,00 € erzielt werden, welche sich dann ebenfalls r die Amortisation der Investitionskosten einsetzen ließe. Zwar würde diese Einnahme zunächst dem Sondervergen zugeordnet, könnte danach aber zu 100 % für die Finanzierung der Neubauten reaktiviert werden.

 

 

Aufgrund der vorgenannten Ausführungen sowie der Wirtschaftlichkeitsberechnungen, die Sie in der Anlage finden, bittet die Verwaltung um Zustimmung zum Neubau des Ordnungsamtes der Hansestadt Wismar am Standort Poeler Str./ Ladestraße. Die ergänzende Maßnahme wird in den nächsten Doppelhaushalt aufgenommen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

x

neu

 

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Lageplan Grundstück

Kostenschätzung für beide Varianten
 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2020-09-23 Lageplan 2 mit Flächenangabe Poeler Straße (3058 KB)      
Anlage 2 2 KostenschätzungFeuerwehrOrdnung-neu (260 KB)