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Vorlage - VO/2021/3870  

Betreff: Bauleitplanung der Hansestadt Wismar
Bebauungsplan Nr. 69/08 "Südöstlicher Altstadtrand", 1. Änderung
Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage öffentlich
Verfasser/-in:Prante, Beate
Beteiligt:I Bürgermeister   
 II Senator  
 III Senatorin  
 1 Büro der Bürgerschaft  
 60 BAUAMT  
Beratungsfolge:
Bau- und Sanierungsausschuss Vorberatung
12.04.2021 
Sitzung des Bau- und Sanierungsausschusses ungeändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Wismar Entscheidung
29.04.2021 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1 - Abwägung  
Anlage 2 - Planzeichnung Teil A und Text Teil B  
Anlage 3 - Begründung  
Anlage 3a - Anlage 1 zur Begründung - Schallschutzgutachten  
Anlage 3b - Anlage 2 zur Begründung - Natur- und Artenschutz  

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Beschluss:

 

1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der

Nachbargemeinden aus der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB zum

Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 69/08 „Südöstlicher Altstadtrand“, 1. Änderung mit dem Ergebnis geprüft, dass die Hinweise und Anregungen von

 

Landrätin als untere Abfallbehörde

Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V

Bürgermeister als untere Denkmalschutzbehörde

Stadtwerke Wismar GmbH

Landesamt für innere Verwaltung M-V

Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg

Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb der Hansestadt Wismar (EVB)

 

berücksichtigt und von

 

Landrätin als untere Wasserbehörde

Landrätin als untere Naturschutzbehörde

 

teilweise berücksichtigt werden.

 

(Abwägung siehe Anlage 1)

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar nimmt zur Kenntnis, dass seitens der Öffentlichkeit im

Rahmen der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB keine Hinweise oder Anregungen vorgebracht

wurden.

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die Stellungnahmen aus der Beteiligung gemäß § 4

Abs. 2 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB geprüft und beschließt die Abwägung (Prüfung der Stellungnahmen) entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung.

 

2.  Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt den Bebauungsplan Nr. 69/08Südöstlicher Altstadtrand“, 1. Änderung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB bestehend aus der Planzeichnung Teil A und dem Text Teil B in der vorliegenden Fassung (siehe Anlage 2) als Satzung.

 

3.  Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 69/08Südöstlicher Altstadtrand“, 1. Änderung

(siehe Anlage 3) wird gebilligt.

 

4.  Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zum Bebauungsplan nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mitzuteilen.

 

5.  Der Bebauungsplan wurde gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Hansestadt Wismar entwickelt.

 

6.  Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 69/08Südöstlicher Altstadtrand“, 1. Änderung als Satzung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Mit der Amtlichen Bekanntmachung wird der Bebauungsplan Nr. 69/08Südöstlicher Altstadtrand“, 1. Änderung rechtskräftig.


 

 

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Begründung:

 

siehe Anlagen


 

 

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Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

x

neu

x

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 

 

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Anlage/n

 

1  Prüfung der Stellungnahmen – Abwägung

2  Planzeichnung Teil A und Text Teil B

3  Begründung einschl. Gutachten

 


 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Abwägung (5364 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 - Planzeichnung Teil A und Text Teil B (2409 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 - Begründung (1844 KB)      
Anlage 4 4 Anlage 3a - Anlage 1 zur Begründung - Schallschutzgutachten (6105 KB)      
Anlage 5 5 Anlage 3b - Anlage 2 zur Begründung - Natur- und Artenschutz (1264 KB)