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Beschluss:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der
Nachbargemeinden aus der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB zum
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 69/08 „Südöstlicher Altstadtrand“, 1. Änderung mit dem Ergebnis geprüft, dass die Hinweise und Anregungen von
Landrätin als untere Abfallbehörde
Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V
Bürgermeister als untere Denkmalschutzbehörde
Stadtwerke Wismar GmbH
Landesamt für innere Verwaltung M-V
Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg
Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb der Hansestadt Wismar (EVB)
berücksichtigt und von
Landrätin als untere Wasserbehörde
Landrätin als untere Naturschutzbehörde
teilweise berücksichtigt werden.
(Abwägung siehe Anlage 1)
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar nimmt zur Kenntnis, dass seitens der Öffentlichkeit im
Rahmen der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB keine Hinweise oder Anregungen vorgebracht
wurden.
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die Stellungnahmen aus der Beteiligung gemäß § 4
Abs. 2 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB geprüft und beschließt die Abwägung (Prüfung der Stellungnahmen) entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung.
2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt den Bebauungsplan Nr. 69/08 „Südöstlicher Altstadtrand“, 1. Änderung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB bestehend aus der Planzeichnung Teil A und dem Text Teil B in der vorliegenden Fassung (siehe Anlage 2) als Satzung.
3. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 69/08 „Südöstlicher Altstadtrand“, 1. Änderung
(siehe Anlage 3) wird gebilligt.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zum Bebauungsplan nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mitzuteilen.
5. Der Bebauungsplan wurde gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Hansestadt Wismar entwickelt.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 69/08 „Südöstlicher Altstadtrand“, 1. Änderung als Satzung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Mit der Amtlichen Bekanntmachung wird der Bebauungsplan Nr. 69/08 „Südöstlicher Altstadtrand“, 1. Änderung rechtskräftig.
Begründung:
siehe Anlagen
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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x | Keine finanziellen Auswirkungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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4. Die Maßnahme ist: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
x | neu | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
x | freiwillig | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| eine Erweiterung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Vorgeschrieben durch: |
Anlage/n
1 Prüfung der Stellungnahmen – Abwägung
2 Planzeichnung Teil A und Text Teil B
3 Begründung einschl. Gutachten
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anlage 1 - Abwägung (5364 KB) | ||||
2 | Anlage 2 - Planzeichnung Teil A und Text Teil B (2409 KB) | ||||
3 | Anlage 3 - Begründung (1844 KB) | ||||
4 | Anlage 3a - Anlage 1 zur Begründung - Schallschutzgutachten (6105 KB) | ||||
5 | Anlage 3b - Anlage 2 zur Begründung - Natur- und Artenschutz (1264 KB) |