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Beschluss:
Die Bürgerschaft beschließt die als Anlage 1 angefügte Entgeltordnung für den öffentlichen Hafen (kommunaler Hafen) der Hansestadt Wismar
Begründung: Das Hafenamt hat zwei Aufgaben. Zum einen ist es Ordnungsbehörde und hat für die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Stadthafen der Hansestadt Wismar Sorge zu tragen. Außerdem hat es als Betrieb gewerbliche Art (BgA) die Liegeplätze im Stadthafen der Hansestadt Wismar zu bewirtschaften. Mit dieser Vorlage legt der Unterzeichner der Bürgerschaft eine Neufassung der Liegeplatzentgeltordnung vom 01.01.2016 zur Beschlussfassung vor.
1. Mit der überarbeiteten Liegeplatzentgeltordnung sollen die Liegeplatzentgelte angepasst werden, um der allgemeinen Kostenentwicklung Rechnung zu tragen.
Außerdem hat die Hansestadt Wismar in den vergangenen Jahren erhebliche Investitionen in
die Infrastruktur vorgenommen, deren Bewirtschaftung in die Liegeplatzentgelte einfließen sollte. Dies sind:
- Errichtung eines Zauns zur Gewährleistung der Sicherheit an dem nach den
ISPS-Code zertifizierten Liegeplatz 17 (Kreuzfahrtanleger)
- Neubau eines Dalbenstegs
- Errichtung eines Abfertigungsgebäudes
- Errichtung einer Grauwasserentsorgungsanlage
Daneben sollen Regelungen der alten Liegeplatzentgeltordnung angepasst werden, deren Anwendung sich nicht als sachgerecht erwies. So schlägt der Unterzeichner vor, auf eine Ermäßigung der Liegeplatzentgelte aus Billigkeitsgründen, insbesondere zur Vermeidung
sozialer Härten, vollständig zu verzichten. Eine Ermäßigung soll nur noch dann in Betracht kommen, wenn dies im besonderen öffentlichen Interesse der Hansestadt Wismar oder der Allgemeinheit liegt.
2. Mit dieser Vorlage legt der Unterzeichner der Bürgerschaft eine Anpassung der Liegeplatzentgelte vor. Mit dieser Anpassung wird die Hansestadt Wismar jedoch nicht eine Kostendeckung von 100 % erzielen. Würde man eine 100 %-ige Kostendeckung anstreben, kämen Liegeplatzentgelte zustande, die außer Verhältnis zu den Liegeplatzentgelten der umliegenden Häfen lägen. Insoweit verweist der Unterzeichner auf die Anlage 2, Vergleich Entgelttarife anderer Häfen.
Im Einzelnen ist zu ergänzen: Die Einnahmen des BgA Stadthafen setzen sich zusammen aus den Haushaltsansätzen
- Einnahmen aus Tagesliegern
- Dauerliegern
- Kreuzfahrtanläufe
- Strom, Wasser, diverse
- Auflösung Sonderposten
Der Ansatz für die Einnahmen beziffert sich für das Haushaltsjahr 2021 mithin auf:
- Gemäß Haushaltsansatz per 01.01.2021 und aktuell geltenden Entgelttarifen
= 620.100,00 €
- Gemäß Kalkulation mit neuen Entgelttarifen ab 01.04.2021
= 665.400,00 €
Der Aufwand setzt sich wie folgt zusammen:
- Wasser, Abwasser, Grauwasser (Kreuzfahrer)
- Energie
- Abfall
- Fernwärme/ Gas
- Reinigungskosten und -mittel
- Bewirtschaftungskosten Vorauszahlungen
- Unterhaltskosten
- Betriebskosten Abfertigungsgebäude
- Wartung, Instandhaltung Dalbensteg und Sicherheitszaun
- Fernmelde- und Datenübertragungsgebühren
- Büromaterial
- Versicherung
- Abschreibung BgA Stadthafen
- Personal
- Bewachung
- Sanitätsverbrauchsmittel
- Dienst- und Schutzkleidung
- Mieten und Pachten
- Honorare
- Interne Leistungsbeziehungen
- Abgang von Forderungen
Der Ansatz für die Ausgaben beziffert sich für das Haushaltsjahr 2021 mithin auf:
- Gemäß Haushaltsansatz per 01.01.2021: 848.600,00 €
- Gemäß aktualisierten Ausgaben für Aufwendungen: 967.850,00 €
Dies ergibt unter Zugrundelegung dieser Planzahlen einen Kostendeckungsgrad von:
- Gemäß Haushaltsansatz per 01.01.2021: 73,07 %
- Gemäß aktualisierter Kalkulation: 68,75 %
Die Kalkulation der Liegeplatzentgelte gestaltet sich derzeit auch deswegen schwierig, da wegen der weiter herrschenden Pandemie keine verlässliche Planung der Anläufe, insbesondere der Kreuzfahrtanläufe, möglich ist.
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
X | Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 54801/06 | Ertrag in Höhe von | 45.300,00 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: | 54801/06 | Aufwand in Höhe von | 119.250,00 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 54801/06 | Einzahlung in Höhe von | 45.300,00 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: | 54801/06 | Auszahlung in Höhe von | 119.250,00 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
X | Die Maßnahme ist keine Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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4. Die Maßnahme ist: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| neu | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
X | freiwillig | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| eine Erweiterung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Vorgeschrieben durch: |
Anlage/n:
Anlage 1 - Entgeltordnung für den öffentlichen Hafen (kommunaler Hafen) der Hansestadt Wismar
Anlage 2 – Synopse der Entgeltordnung für den öffentlichen Hafen der Hansestadt Wismar
Anlage 3 – Kalkulation
Anlage 4 – Vergleich der Tarife anderer Häfen
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Anlage 1 Entgeltordnung für den öffentlichen Hafen der Hansestadt Wismar (4057 KB) | |||
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2 | Anlage 2 Synopse der Entgeltordnung für den öffentlichen Hafen der Hansestadt Wismar (10497 KB) | |||
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3 | Anlage 3 Kalkukaltion (135 KB) | |||
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4 | Anlage 4 Vergleich Tarife anderer Häfen (205 KB) |