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Aus Ihrem Antwortschreiben BA/2021/3814 ist ersichtlich, dass auf dem städtischen Grundstück nördlich des HEVAG Geländes (zukünftiger öffentlicher Parkplatz und auf dem Gebiet des heutigen Hundesportplatzes) großflächig Bäume gefällt wurden, obwohl noch keine Waldumwandlung stattgefunden hat und auch keine Fällgenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde vorliegt. Als Argument für die Baumfällungen geben Sie die Dekontamination der Fläche an, obwohl diese Fläche entsprechend der öffentlichen Auslegung außerhalb des Bodensanierungsgebietes liegt. Daraus ergeben sich neue Fragen und deren Beantwortung wir bitten:
1. Haben zusätzliche Bodenuntersuchungen auf dem Gebiet des Hundesportplatzes und dem geplanten öffentlichen Parkplatzes nach Juli 2020 (Zeitpunkt der Offenlegung) stattgefunden?
2. Wenn ja, wann und zu welchem Ergebnis haben diese geführt?
3. Lag zum Zeitpunkt der Baumfällungen eine Anordnung zur Bodensanierung vom STALU vor?
4. Wer hat die Baumfällungen veranlasst?
5. Warum wird der notwendige Ausgleich des Waldverlustes nicht durch Schaffung neuer Waldflächen auf stadteigenen Flurstücken geschaffen?
6. Wie und wann wurde der Hundesportverein über die Baumfällungen auf seinem Gelände informiert. Wenn nicht, warum nicht?
Anlagen:
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