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Beschluss:
Die Hansestadt Wismar wird bei der 41. ordentlichen Hauptversammlung des Deutschen Städtetages 2021 durch folgende Personen (Delegierte) vertreten:
1. Karin Lechner, SPD-Fraktion
2. Prof.Dr. Marion Wienecke, Fraktion DIE LINKE.
Begründung:
Die Hansestadt Wismar ist bereits seit 1990 Mitglied des Deutschen Städtetages (DStT). Der Deutsche Städtetag hat die Aufgabe, die Arbeit auf den Gebieten des öffentlichen Rechts und der öffentlichen Verwaltung zu fördern. Er erfüllt diese Aufgabe vor allem durch Beratung der staatlichen und kommunalen Behörden bei der Vorbereitung und Durchführung der einschlägigen Gesetze und Bestimmungen sowie durch Erfahrungsaustausch.
Die Hauptversammlung ist das oberste Organ des Deutschen Städtetages. Sie beschließt über die ihr vom Hauptausschuss unterbreiteten Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und wird alle zwei Jahre einberufen. Für die Hauptversammlung 2021 sind drei Tage angesetzt (29. Juni 2021 bis 1. Juli 2021 in Erfurt).
Gemäß § 22 Absatz 3 Nr. 12 obliegt der Gemeindevertretung die Bestellung und Wahl von Personen, die für die Gemeinde Mitgliedschaftsrechte in Organen, Beiräten oder Ausschüssen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen wahrnehmen. Die Hansestadt Wismar ist als unmittelbare Mitgliedsstadt des DStT berechtigt, bis zu zwei stimmberechtigte Delegierte für die Hauptversammlung zu benennen (§ 6 Absatz 2 lit. a der Satzung des DStT). Mindestens eine Person hiervon sollte Mitglied der Bürgerschaft sein.
Die im Beschlussvorschlag genannten Mitglieder der Bürgerschaft wurden von den Fraktionen als Delegierte der Hansestadt Wismar vorgeschlagen.
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
x | Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf): Durch die Teilnahme an der Hauptversammlung fallen Reise- und voraussichtlich auch Übernachtungskosten an, die noch nicht genau bezifferbar sind.
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
x | Die Maßnahme ist keine Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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4. Die Maßnahme ist: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| neu | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
x | Freiwillig (vorgesehen gem. § 6 Abs. 2 Satzung DStT) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| eine Erweiterung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Vorgeschrieben durch: |
Anlage/n: keine