Hilfsnavigation
Seiteninhalt

Vorlage - VO/2020/3754-01  

Betreff: Evaluation Erleichterungen Gastronomie und Einzelhandel
Status:öffentlichVorlage-Art:Bericht/Antwort gem. KV M-V
Verfasser/-in:Anlauf, CindyBezüglich:
VO/2020/3754
Beteiligt:I Bürgermeister   
 II Senator  
 60 BAUAMT  
 20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG  
 1 Büro der Bürgerschaft  
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Wismar Anfrage / Antwort / Bericht

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

zur Beschlussvorlage und den darin aufgeführten Aspekten der Fraktion Liberale Liste – FDP / CDU-Fraktion möchte ich wie folgt Stellung nehmen:

 

zur Verfügungstellung von Erweiterungsflächen

 

Inwieweit die Sondernutzungen erweiterbar sind, wurde und wird immer im Einzelfall und wohlwollend für den Antragsteller geprüft. Eine pauschale Beurteilung ist leider nicht möglich, da bspw. auch Einwilligungen von Eigentümern benachbarter Flächen einzuholen und verkehrliche Aspekte zu berücksichtigen sind.

 

Es wurden 2020 insgesamt 9 Anträge auf Erweiterung der Sondernutzungsflächen aufgrund der Corona-Pandemie gestellt. Davon wurden 8 Anträge genehmigt und 1 Antrag musste aus verkehrsrechtlicher Sicht abgelehnt werden.

 

 

Bekanntgabe der von der Bürgerschaft beschlossenen Nachteilsausgleiche an die betroffenen Unternehmen

 

Die Pressestelle veröffentlichte das Ergebnis zum Bürgerschaftsbeschluss vom 28.05.2020 am 29.05.2020 auf der Internetseite der Hansestadt Wismar www.wismar.de. Durch die Verwaltung wurden bei Nachfragen die Unternehmen über die Möglichkeiten informiert.

 

Anzahl der Anträge auf Sondergenehmigung, Anzahl der genehmigten Anträge, Anzahl der abgelehnten Anträge

 

2020 wurden insgesamt 9 Anträge auf Erweiterung der Sondernutzungsflächen (Sondergenehmigung) aufgrund der Corona-Pandemie gestellt. Davon wurden 8 Anträge genehmigt und 1 Antrag musste aus verkehrsrechtlicher Sicht abgelehnt werden (siehe oben).

 

Anzahl der Anträge nach § 13 Abs. 4 der Sondernutzungssatzung, Anzahl der genehmigten Anträge, Anzahl der abgelehnten Anträge

 

Für 16 reguläre Sondernutzungsflächen wurde ein Antrag auf Erstattung/ Erlass der Sonder-nutzungsgebühr für 2020 gestellt.

 

Grundsätzlich soll nach verwaltungsseitiger Prüfung ein anteilmäßiger Erlass der Gebühren zu 50% für die Zeiten des Lock Downs ermöglicht werden. Die Erlassmaßnahme wird mit dem Grundsatz von Treu und Glauben begründet. Der Grundsatz von Treu und Glauben ist ein allgemeines Gerechtigkeitsprinzip, wonach jeder in der Ausübung seiner Rechte und der Erfüllung seiner Pflichten nach Treu und Glauben zu handeln hat. Die Rechtsausübung soll sozial angemessen sein. Das Prinzip von Treu und Glauben bindet beide Seiten. Die Belastung nur einer Seite wäre ungerecht. Das Verhältnis zwischen Stadt und dem Inhabern der Sondernutzungsgenehmigungen ist von Leistung und Gegenleistung geprägt.

 

4 Anträge fallen nicht unter die festgesetzten Kriterien zum anteilmäßigen Erlass der Sondernutzungsgebühren, da der beantragte Sondernutzungszeitraum außerhalb des Lock Downs lag.

 

Die verbleibenden 12 Anträge auf Erstattung/ Erlass der Sondernutzungsgebühren werden derzeit von der Verwaltung geprüft. 

 

Dabei erfolgt immer eine Einzelfallprüfung.

 

Entwicklung der Sondernutzungsgebühren im Vergleich zu den beiden Vorjahren

 

                         Außenbestuhlungen                                        Warenauslagen

       Anzahl Anträge - Summe SN-Gebühren             Anzahl Anträge - Summe SN-Gebühren

 

2018:  71  65.082,00 €      52   4.841,00 €

 

2019:  73  66.096,00 €      53   4.742,00 €

 

2020:  72  62.448,00 €      38   3.620,00 €             

Für 2020 wurden Sondernutzungsgebühren für Außenbestuhlungen in Höhe von 62.448,00 € berechnet. Der Verwaltung liegen 12 Anträge auf Erlass der Sondernutzungsgebühren für 2020 zur Prüfung vor. Für diese 12 Sondernutzungsanträge wurden Sondernutzungsgebühren für 2020 in Höhe von 27.328,00 € berechnet.  

 

Darstellung der Mehreinnahmen aufgrund der erweiterten Sondernutzungen

 

Gemäß Beschluss der Bürgerschaft vom 28.05.2020 Vorlage VO/2020/3503 gibt es keine Mehreinnahmen, da die erweiterten Sondernutzungen (Sondergenehmigungen) gebührenfrei erteilt wurden.

 

Darstellung der Mindereinnahmen durch Erlass der Sondernutzungsgebühren

 

Derzeit befinden sich die 12 Anträge noch in der Prüfung gemäß § 13 Abs. 4 der Sondernutzungssatzung der Hansestadt Wismar. Durch die Verwaltung wurden die Zahlungsziele entsprechend nach hinten gesetzt.

 

Im Übrigen verweisen wir auf BA VO/2020/3512-01.

 


 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

keine
 

 

Stammbaum:
VO/2020/3754   Evaluation Erleichterungen Gastronomie und Einzelhandel   1 Büro der Bürgerschaft   Antrag aus der Politik öffentlich
VO/2020/3754-01   Evaluation Erleichterungen Gastronomie und Einzelhandel   60.4 Abt. Straßen- und Grünflächenverwaltung   Bericht/Antwort gem. KV M-V