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Begründung:
Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß § 34 Abs. 1 Kommunalverfassung M-V i. V. m. § 20 GemHVO-Doppik M-V ist die Gemeindevertretung während des Haushaltsjahres über den Stand des Haushaltsvollzuges einschließlich der Erreichung der Finanz- und Leistungsziele zu unterrichten.
Mit dem vorliegenden Bericht über die haushalterischen Zwischenergebnisse zum Stichtag 30.09.2020 wird dieser Berichtspflicht Rechnung getragen. Im Zentrum der Betrachtung stehen dabei die wesentlichen Produkte.
Darüber hinaus werden erneut die in den Produktbeschreibungen festgelegten und durch die Bürgerschaft mit Haushaltsplan 2020/2021 beschlossenen Zielformulierungen der wesentlichen Produkte abgerechnet.
Anlage/n: Bericht zum 30.09. des Haushaltsjahres 2020
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Bericht zum 30.09.2020 (3620 KB) |