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Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beauftragt den Bürgermeister, die bisher umgesetzten Maßnahmen zum Nachteilsausgleich zu evaluieren und über das Ergebnis im Januar 2021 berichten. Dabei sollten folgende Eckpunkte berücksichtigt werden:
- Ergebnis der Prüfung der Möglichkeiten, den Wismarer gastronomischen Einrichtungen und Einzelhandelsunternehmen mehr öffentliche Flächen zur Verfügung zu stellen (Beschlusslage zur VO/2020/3503)
- Form der Bekanntgabe der von der Bürgerschaft beschlossenen Nachteilsausgleiche an die betroffenen Unternehmen
- Anzahl der Anträge auf Sondergenehmigung, Anzahl der genehmigten Anträge, Anzahl der abgelehnten Anträge
- Anzahl der Anträge nach § 13 Abs. 4 der Sondernutzungssatzung, Anzahl der genehmigten Anträge, Anzahl der abgelehnten Anträge
- Entwicklung der Sondernutzungsgebühren im Vergleich zu den beiden Vorjahren
- Darstellung der Mehreinnehmen aufgrund der erweiterten Sondernutzungen
- Darstellung der Mindereinnahmen durch Erlass der Sondernutzungsgebühren
Begründung:
In der Mai-Sitzung hat die Bürgerschaft beschlossen, dass die Verwaltung Möglichkeiten prüfen und umsetzen sollte, um den Wismarer gastronomischen Einrichtungen und Einzelhandelsunternehmen mehr öffentliche Flächen zur Verfügung zu stellen. Diese Möglichkeiten sollten dort unkompliziert eingeräumt werden, wo sie rechtlich zulässig sind. Für die diesbezüglich eingeräumten Sondernutzungen sollten für die Dauer der Einschränkungen wegen der COVID-19 Pandemie keine Gebühren erhoben werden.
Erneut ist vor allem die Gastronomie von einem Lockdown betroffen und hat im Dezember, einem sonst umsatzstarken Monat, kaum Einnahmen. Eine Lockerung oder gar Öffnung ist nicht in Sicht und würde wahrscheinlich wieder schrittweise mit hohen Auflagen erfolgen. Daher ist es richtig und wichtig, unkomplizierte Erleichterungen weiterhin bis zum Juni 2021 einzuräumen.
Um den Bedarf, die Zielgenauigkeit und Wirksamkeit der mit VO/2020/3503 eingeräumten Ausgleiche auch im Hinblick auf die Verlängerung bis zum 30.06.2021 beurteilen zu können, sollten die Erfahrungen seit Mai 2020 einbezogen werden, um gegebenenfalls nachsteuern zu können.
Anlagen:
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