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Beschluss:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die als Anlage 1 beigefügte Hauptsatzung der Hansestadt Wismar.
Begründung:
Die Hauptsatzung der Hansestadt Wismar vom 12.12.2016 wurde zuletzt mit der 3. Änderungssatzung vom 27.06.2019 geändert.
Aufgrund unterschiedlichen Änderungs- und Ergänzungsbedarfs aus den Fraktionen der Wismarer Bürgerschaft sowie der Neufassung der Entschädigungsverordnung M-V vom 06.06.2019 wurde die Hauptsatzung in drei Beratungsterminen mit den Fraktionen umfassend auf den Prüfstand gestellt. Im Wesentlichen sind nunmehr folgende Änderungen bzw. Ergänzungen zu verzeichnen:
§ 3 Abs. 2: In öffentlichen beratenden Ausschusssitzungen sind künftig Einwohnerfragestunden vorzusehen, bei denen sich die Fragen auch auf die Beratungsgegenstände der Tagesordnung beziehen können.
§ 4 Abs. 5: Das Verfahren bei Anfragen von Bürgerschaftsmitgliedern gemäß § 34 Abs.
3 KV M-V wurde neu strukturiert.
§ 6 Abs. 1: Der Grundsatzbeschluss zur Anfertigung eigener Film– und Tonaufnahmen
von öffentlichen Bürgerschaftssitzungen vom 29.10.2020 wurde aufgenommen.
§ 7: Der Hauptausschuss entscheidet erstmals über ausgewählte Personalentscheidungen im Einvernehmen mit dem Bürgermeister sowie künftig über Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern im Sinne von § 14 Abs. 1 KV M-V.
§ 8: Die Regelungen zu den beratenden und weiteren Ausschüssen wurden
konkretisiert.
§ 13: Die Entschädigungsregelungen wurden an die Entschädigungsverordnung M-V vom 06.06.2019 angepasst.
§ 14: Bestehende Beiräte (Seniorenbeirat sowie Kinder- und Jugendparlament) und
bestellte Beauftragte der Bürgerschaft (Behindertenbeauftragte/ Behindertenbeauftragter) wurden in die Hauptsatzung aufgenommen.
Eine Übersicht über die o.g. und weiteren vorgeschlagenen Änderungen mit einer entsprechenden Begründung/Bemerkung hierzu können Sie der beigefügten Synopse (Anlage 2) entnehmen.
Der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass die Hauptsatzung mit der Mehrheit aller Mitglieder der Bürgerschaft (= qualifizierte Mehrheit) zu beschließen ist, § 5 Abs. 2 Satz 3 KV M-V.
Die zusätzlichen finanziellen Mittel werden überplanmäßig für das Jahr 2021 zur Verfügung gestellt. Die Deckung erfolgt aus dem Produkt 61200.5751100 – Kassenkreditzinsen. Mit dem Haushaltsjahr 2022 wird der entsprechende Haushaltsansatz im Plan angepasst.
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | ||
X | Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffer 2 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 11140.5013000/ TH 01 | Aufwand in Höhe von | 40.000,00 |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 11140.7013000/TH 01 | Auszahlung in Höhe von | 40.000,00 |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 61200.5751100/TH 09 61200.7751100/TH 09 | Aufwand in Höhe von Auszahlung in Höhe von | 40.000,00 40.000,00 |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf): s.o. am Ende der Begründung
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3. Investitionsprogramm | |||
X | Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
X | freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
X | Vorgeschrieben durch: § 5 Abs. 2 Satz 1 KV M-V |
Anlagen:
Hauptsatzung der Hansestadt Wismar - Anlage 1
Synopse zur Hauptsatzung - Anlage 2
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Hauptsatzung - Anlage 1 (73 KB) | ||||
2 | Synopse zur Hauptsatzung - Anlage 2 (88 KB) |
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