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Vorlage - VO/2020/3729-01  

Betreff: Welterbebeirat
Status:öffentlichVorlage-Art:Bericht/Antwort gem. KV M-V
Verfasser/-in:1. Huschner, Norbert
2. Gralow, Rita
Bezüglich:
VO/2020/3729
Beteiligt:I Bürgermeister   
 30 RECHTSAMT  
 1 Büro der Bürgerschaft  
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Wismar Anfrage / Antwort / Bericht

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

die Intention des Antrags bezieht sich auf den Vergleich des Welterbe-Beirates in Stralsund mit dem Sachverständigenbeirat für das UNESCO-Welterbe Altstadt Wismar.

 

 

I.

Ein solcher Vergleich ist indes aufgrund der unterschiedlichen Aufgaben der Beiräte nicht passend: 

 

- Der Welterbe-Beirat der Hansestadt Stralsund setzt sich aus Bürgerinnen und Bürgern aus Stralsund und Umgebung zusammen, die den Welterbe-Gedanken und damit verbundene Belange begleiten, fördern und unterstützen.

 

- Die Mitglieder des Sachverständigenbeirates für das UNESCO-Welterbe Altstadt Wismar sind fünf unabhängige externe Fachleute, die als Experten vorgelegte konkrete Planungen und Bauvorhaben prüfen und beurteilen und gegenüber der Hansestadt Wismar beratend tätig sind. Die Mitglieder dürfen ihren Wohn- und/oder Arbeitssitz dabei nicht in Wismar haben und sowohl während als auch zwei Jahre vor und nach ihrer Beiratstätigkeit nicht in Wismar planen und bauen.

 

- Das dazu adäquate Fachgremium in Stralsund ist der Gestaltungsbeirat für das UNESCO-Welterbe Altstadt Stralsund. Dieser ist ebenfalls mit fünf vom Oberbürgermeister berufenen Experten besetzt und tagt in einem ähnlichen Rhythmus sowie mit vergleichbaren Aufgaben in Stralsund und ist mit einer Geschäftsordnung, aber keiner Satzung, ausgestattet.

 

Mit den ersten beiden Sätzen des Beschlussvorschlages würde die Bürgerschaft folglich einen ganz neuen, in dieser Art noch nicht vorhandenen Beirat in der Hansestadt Wismar schaffen. Dafür wären zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen nötig, die derzeit nicht eingeschätzt werden können.

 

 

II.

Die Geschäftsordnung des Sachverständigenbeirates der Hansestadt Wismar ist auf der Homepage in wichtigen Teilen unter

-         UNESCO-Sachverständigenbeirat der Hansestadt Wismar,

-         Aufgaben des Sachverständigenbeirates,

-         Mitglieder des Sachverständigenbeirates,

bereits ausgeführt.

Zum besseren Verständnis wird die Geschäftsordnung des Sachverständigenbeirates für das UNESCO-Welterbe Altstadt Wismar unter dem Pfad >Tourismus und Welterbe >UNESCO-Welterbe > Sachverständigenbeirat vollständig auf der Homepage der Hansestadt Wismar eingestellt.

 

Wie bereits zuvor ausgeführt, berät der bestehende Sachverständigenbeirat vor allem in Bezug auf konkrete Bauvorhaben mit Welterbe-Betroffenheit. Gemäß § 57 Abs. 1 LBauO M-V erfüllt der Bürgermeister als untere Bauaufsichtsbehörde die bauordnungsrechtlichen Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis. Dementsprechend wird der Sachverständigenbeirat in diesem Rahmen beratend gegenüber dem Bürgermeister tätig. Aufgrund der Aufgabenwahrnehmung im übertragenen Wirkungskreis legt der Bürgermeister u.a. fest, wer an diesen Beratungen teilnehmen kann. Nach erneuter Überprüfung wird dabei an der Regelung, dass seitens der Fraktionen ausschließlich Bürgerschaftsmitglieder zu verstehen sind, festgehalten. Eine derartige Entscheidung liegt im Ermessen des Bürgermeisters, vgl. § 38 Abs. 5 KV M-V.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n: keine
 

 

Stammbaum:
VO/2020/3729   Welterbebeirat   1 Büro der Bürgerschaft   Antrag aus der Politik öffentlich
VO/2020/3729-01   Welterbebeirat   02 Stabsstelle Welterbe   Bericht/Antwort gem. KV M-V