|
|
Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister wird mit der Überarbeitung der Leitlinien zur Veräußerung kommunalen Vermögens beauftragt. Die Kriterien für das Verfahren des Direktverkaufs der Hansestadt Wismar an Grundstückskäufer sind zu integrieren. Eine Übersicht der veräußerbaren Grundstücke ist den entsprechenden Ausschüssen halbjährlich vorzulegen.
Begründung:
Die Leitlinien zur Veräußerung kommunalen Vermögens vom 25.02.1999 entsprechen nicht mehr in vollem Umfang den Anforderungen des heutigen Städtebaus und den Zielen der Hansestadt Wismar zur Erschließung des Stadtraumes.
Die Beantwortungen der Anfragen BA/2019/3302 vom 19.11.2019 der Für-Wismar Fraktion als auch BA/2020/3705 vom 26.10.2020 der CDU Fraktion haben ergeben, dass von den Leitlinien unter bestimmten Kriterien abgewichen und ein Direktverkauf ohne Ausschreibungsverfahren durchgeführt wird. Diese Kriterien sollten klar definiert in die Überarbeitung der Leitlinien zur Veräußerung kommunalen Vermögens aufgenommen werden.
Auch das Fehlen einer Übersicht an veräußerbaren Grundstücken lässt die Verkäufe der Hansestadt Wismar undurchsichtig und willkürlich erscheinen.
Anlagen: keine
|