Hilfsnavigation
Seiteninhalt

Vorlage - VO/2020/3709  

Betreff: Stellvertretendes Mitglied im Aufsichtsrat des Studierendenwerkes Rostock-Wismar
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage öffentlich
Beteiligt:I Bürgermeister   
 10 AMT FÜR HOCHBAU, SERVICE und LIEGENSCHAFTEN  
 40 AMT FÜR BILDUNG, JUGEND, SPORT UND FÖRDERANGELEGENHEITEN  
 1 Büro der Bürgerschaft  
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Wismar Entscheidung
26.11.2020 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar ungeändert beschlossen   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschluss:

Die Bürgerschaft schlägt Herrn Jörg-Peter Fröhlich zur Bestellung als stellvertretendes Aufsichtsratsmitglied im Studierendenwerk Rostock – Wismar vor.
 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Begründung:
Das Studierendenwerk Rostock - Wismar ist für die soziale, wirtschaftliche, gesundheitliche und kulturelle Betreuung und Förderung der Studierenden an den Hochschulstandorten Rostock und Wismar verantwortlich.

Auf der Grundlage von § 6 Nr. 3, § 7 Abs. 3 Gesetz über die Studierendenwerke im Land Mecklenburg-Vorpommern (Studierendenwerksgesetz – StudWG M-V) vom 09.12.2015 sowie § 5 Abs. 6 der Satzung des Studierendenwerkes Rostock soll die Besetzung des Aufsichtsrates für die nächsten zwei Jahre erfolgen.

Gem. § 6 Nr. 3 StudWG M-V gehört dem Aufsichtsrat ein Mitglied aus der Kommunalverwaltung mit leitender Tätigkeit an. Das Mitglied aus der Kommunalverwaltung wird auf der Grundalge eines gemeinsamen Vorschlages der Bürgermeister der Kommunen, in denen das Studierendenwerk Einrichtungen unterhält, durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur für die Dauer von zwei Jahren bestellt (§ 7 Abs. 3 StudWG M-V). Entsprechend der mit der Hansestadt Rostock geführten Vorgespräche, soll die Vertretung im Aufsichtsrat für die nächsten 2 Jahre (11/ 2020 bis 11/ 2022) durch ein Mitglied der Kommunalverwaltung der Hansestadt Rostock erfolgen. Die Stellvertretung soll ein Mitglied der Wismarer Verwaltung übernehmen.

 

Die Zuständigkeit für Entscheidungen zur Bestellung und Wahl von Personen, die für die Gemeinde Mitgliedschaftsrechte in Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen wahrnehmen, liegt nach § 22 Abs. 3 Nr. 12 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) bei der Bürgerschaft. Es wird vorgeschlagen, Herrn Jörg-Peter Fröhlich für die Bestellung als stellvertretendes Aufsichtsratsmitglied im Studierendenwerk Rostock - Wismar zu benennen. Herr Fröhlich ist Amtsleiter des Amtes für Bildung, Jugend, Sport und Förderangelegenheiten. Er hat in seiner langjährigen Tätigkeit in der Stadtverwaltung insbesondere Kompetenzen im Bereich Jugendhilfe, Arbeitsmarkt- und Bildungspolitik erworben, die er in der Arbeit im Aufsichtsrat des Studierendenwerkes einbringen kann. Herr Fröhlich hat die Hansestadt Wismar bereits seit November 2016 als Mitglied im Aufsichtsrat des Studierendenwerkes (VO/ 2016/ 1999) und zuvor im Vorstand des Studentenwerkes als stellv. Mitglied vertreten.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

X

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

X

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

 

freiwillig

 

eine Erweiterung

X

Vorgeschrieben durch: §§ 6 Nr. 3, 7 Abs. 3 StudWG M-V; § 22 Abs. 3 Nr. 12 KV M-V

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n: keine