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Beschluss:
Die Bürgerschaft schlägt Herrn Jörg-Peter Fröhlich zur Bestellung als stellvertretendes Aufsichtsratsmitglied im Studierendenwerk Rostock – Wismar vor.
Begründung:
Das Studierendenwerk Rostock - Wismar ist für die soziale, wirtschaftliche, gesundheitliche und kulturelle Betreuung und Förderung der Studierenden an den Hochschulstandorten Rostock und Wismar verantwortlich.
Auf der Grundlage von § 6 Nr. 3, § 7 Abs. 3 Gesetz über die Studierendenwerke im Land Mecklenburg-Vorpommern (Studierendenwerksgesetz – StudWG M-V) vom 09.12.2015 sowie § 5 Abs. 6 der Satzung des Studierendenwerkes Rostock soll die Besetzung des Aufsichtsrates für die nächsten zwei Jahre erfolgen.
Gem. § 6 Nr. 3 StudWG M-V gehört dem Aufsichtsrat ein Mitglied aus der Kommunalverwaltung mit leitender Tätigkeit an. Das Mitglied aus der Kommunalverwaltung wird auf der Grundalge eines gemeinsamen Vorschlages der Bürgermeister der Kommunen, in denen das Studierendenwerk Einrichtungen unterhält, durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur für die Dauer von zwei Jahren bestellt (§ 7 Abs. 3 StudWG M-V). Entsprechend der mit der Hansestadt Rostock geführten Vorgespräche, soll die Vertretung im Aufsichtsrat für die nächsten 2 Jahre (11/ 2020 bis 11/ 2022) durch ein Mitglied der Kommunalverwaltung der Hansestadt Rostock erfolgen. Die Stellvertretung soll ein Mitglied der Wismarer Verwaltung übernehmen.
Die Zuständigkeit für Entscheidungen zur Bestellung und Wahl von Personen, die für die Gemeinde Mitgliedschaftsrechte in Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen wahrnehmen, liegt nach § 22 Abs. 3 Nr. 12 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) bei der Bürgerschaft. Es wird vorgeschlagen, Herrn Jörg-Peter Fröhlich für die Bestellung als stellvertretendes Aufsichtsratsmitglied im Studierendenwerk Rostock - Wismar zu benennen. Herr Fröhlich ist Amtsleiter des Amtes für Bildung, Jugend, Sport und Förderangelegenheiten. Er hat in seiner langjährigen Tätigkeit in der Stadtverwaltung insbesondere Kompetenzen im Bereich Jugendhilfe, Arbeitsmarkt- und Bildungspolitik erworben, die er in der Arbeit im Aufsichtsrat des Studierendenwerkes einbringen kann. Herr Fröhlich hat die Hansestadt Wismar bereits seit November 2016 als Mitglied im Aufsichtsrat des Studierendenwerkes (VO/ 2016/ 1999) und zuvor im Vorstand des Studentenwerkes als stellv. Mitglied vertreten.
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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X | Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
X | Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
| freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
X | Vorgeschrieben durch: §§ 6 Nr. 3, 7 Abs. 3 StudWG M-V; § 22 Abs. 3 Nr. 12 KV M-V |
Anlage/n: keine