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Beschluss:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beauftragt den Bürgermeister den als Anlage 1 beigefügten geänderten Gesellschaftsvertrag der Klärschlammkooperation abzuschließen.
Begründung:
Die Hansestadt Wismar ist nach Beschluss der Bürgerschaft im Jahr 2019 der Klärschlammkooperation Mecklenburg-Vorpommern GmbH (KKMV) beigetreten. Die Anzahl der Gesellschafter der KKMV erhöhte sich seinerzeit durch weitere Beitritte von 6 auf 15.
Nun sollen die Neubrandenburger Wasserbetriebe GmbH und die Stadt Neustrelitz als weitere Gesellschafter ab 01.01.2021 aufgenommen werden. Dadurch wird die Änderung des Gesellschaftsvertrages erforderlich.
Die Aufnahme der neuen Gesellschafter soll durch eine Kapitalerhöhung erfolgen. Die Kapitalerhöhung durch neue Geschäftsanteile beträgt 2.583 € und wird durch die beiden Gesellschafter alleine getragen.
Mit der Aufnahme der neuen Gesellschafter ist zugleich die Zusammensetzung des Aufsichtsrates anzupassen um den neuen Gesellschaftsverhältnissen gerecht zu werden. Die bisherige Anzahl von 7 Aufsichtsratsmitgliedern bleibt unverändert. Die Sitzverteilung ergibt sich aus der als Anlage 2 beigefügten Übersicht.
Im Gesellschaftsvertrag der KKMV sind als Gesellschafter teilweise Eigenbetriebe aufgeführt, was aufgrund deren rechtlichen Unselbständigkeit nicht möglich ist. Nach abschließender Prüfung durch die beurkundende Notarin wie dies korrigiert werden kann, wird im kommenden Jahr möglicherweise eine erneute Gesellschaftsvertragsänderung erforderlich; es sei denn es erfolgt eine Korrektur durch die Notarin von Amtswegen z.B. wegen offensichtlicher Unrichtigkeit.
Für eine Änderung des Gesellschaftsvertrages bedürfen die Gesellschafter ihrerseits eine Beschlussfassung ihrer Gremien. Eine Beschlussfassung für eine weitere Änderung des Gesellschaftsvertrages ist in 2020 nicht mehr von allen Gesellschaftern zu erlangen. Die Aufnahme der neuen Gesellschafter noch in 2020 ist aber zwingend.
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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X | Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
X | freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: |
Anlage/n:
Anlage 1_Entwurf Gesellschaftsvertrag
Anlage 2_Sitzverteilung Aufsichtsrat
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anlage 1 Entwurf Gesellschaftsvertrag (298 KB) | ||||
2 | Anlage 2 Sitzverteilung Aufsichtsrat (342 KB) |