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Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar bestellt als Mitglieder des Kuratoriums der „Stadtkirchenstiftung zu Wismar“ folgende Personen:
(a) Herrn Dr. Gerd Zielenkiewitz, Fraktion Für-Wismar-Forum
(b) Frau/Herrn…………………………...
(c) Frau/Herrn……………………………
(d) Frau/Herrn……………………………
(e) Frau/Herrn……………………………
(f) Frau/Herrn……………………………
Begründung:
Gemäß § 7 Absatz 1 der Satzung der „Stadtkirchenstiftung zu Wismar“ besteht das Stiftungskuratorium aus 11 Mitgliedern, die durch die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar bestellt werden. Die Mitglieder des Kuratoriums werden für die Dauer von jeweils 5 Jahren berufen. Die Wiederberufung ist zulässig.
Für die gegenwärtige Mandatsperiode wurden die Kuratoriumsmitglieder in der Bürgerschaftssitzung am 26.02.2015 bestellt und berufen. Somit endete ihr Mandat am 25.02.2020. Aufgrund der verwaltungsinternen Übergabe der Zuständigkeit für die Stadtkirchenstiftung verzögerte sich die Bestellung der Mitglieder für die neue Mandatsperiode. Da bis heute weder dringend notwendige Beschlüsse, noch damit verbundene Anträge bei der Stadtkirchenstiftung eingegangen sind, sind mit dem Ablauf der Mandate der Kuratoriumsmitglieder zum 25.02.2020 keine negativen Folgen für die Arbeit der Stadtkirchenstiftung verbunden.
In § 7 Absatz 3 der Satzung der „Stadtkirchenstiftung zu Wismar“ setzt sich das Kuratorium wie folgt zusammen:
Dem Kuratorium soll laut § 7 (3) der Satzung der „Stadtkirchenstiftung zu Wismar“ der jeweilige Bürgermeister der Hansestadt Wismar vorstehen. Ferner soll dem Kuratorium der Propst der Propstei Wismar, ein Vertreter der Deutschen Stiftung Denkmalschutz, ein Vertreter der evangelisch-lutherischen Kirchgemeinden Wismars, mindestens 6 Bürgerschaftsmitglieder sowie eine weitere, durch die Bürgerschaft zu benennende Person, angehören.
Die oben unter 1 – 5 genannten bisherigen Mitglieder des Gremiums haben bereits mitgeteilt, dass sie ihr Mandat fortsetzen wollen. Von den Fraktionen ist bisher ein Vorschlag zur Besetzung eingegangen. Somit obliegt es der Bürgerschaft selbst, vor der Entscheidung über den Beschlussvorschlag fünf weitere Mitglieder für die noch offenen Mandate zu benennen.
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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x | Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
| freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: |
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Kuratoriumsmitglieder der Stadtkirchenstiftung2020 (10 KB) |