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Vorlage - VO/2020/3667  

Betreff: 5. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Hansestadt Wismar (Gebührensatzung für die Abwasserbeseitigung) in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 17.12.2019
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage öffentlich
Verfasser/-in:Wäsch, Udo
Beteiligt:I Bürgermeister   
 1 Büro der Bürgerschaft  
 II Senator  
Beratungsfolge:
Eigenbetriebsausschuss Vorberatung
03.11.2020 
Sitzung des Eigenbetriebsausschusses (offen)   
Bürgerschaft der Hansestadt Wismar Entscheidung
26.11.2020 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar ungeändert beschlossen   
Anlagen:
5. Änderungssatzung 2021  
Synopse 5. Änderungssatzung  

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Beschluss:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt auf der Grundlage der zur Beschlussfassung vorliegenden Kalkulationsunterlagen die Kalkulation 2021/2022 sowie die als Anlage 1 beigefügte 5. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Hansestadt Wismar (Gebührensatzung für die Abwasserbeseitigung) in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 17.12.2019.

 

 

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Begründung:
Gemäß § 6 Abs. 2d Kommunalabgabengesetz M-V darf der der Gebührenermittlung zugrundeliegende Kalkulationszeitraum bis zu fünf Jahre betragen. Der EVB hat dieser Möglichkeit zufolge nun erstmalig die Gebühren für einen Zeitraum von zwei Jahren kalkuliert, d.h. für die Jahre 2021 und 2022.

Auf Basis der Wirtschaftsplandaten für das Jahr 2021 wurden die Planzahlen für 2022 mit den erwarteten Entwicklungen (allgemeiner Steigerungsfaktor von 2 %) hochgerechnet und daraus der Durchschnitt gebildet. Mit diesen durchschnittlichen Kosten-/Erlöspositionen wurde die beigefügte Kalkulation erstellt. 

Im Ergebnis entsteht bei der Abwasserbeseitigung eine rechnerische Unterdeckung von  148.070 Euro. Das entspricht 2,1% des Gebührenbedarfs.

Die Verwaltung schlägt vor, den seit 2003 geltenden Gebührensatz von  2,35 Euro/cbm auf 2,40 Euro/cbm anzuheben. Die (Personal)kostensteigerungen des Bereiches Entwässerung konnten in der Vergangenheit durch Einsparungen bei den Materialkosten und durch steigende Abwassermengen  immer wieder kompensiert werden. Dies ist nun aber nicht mehr möglich, sodass die moderate Gebührenerhöhung notwendig wird.

Die Gebührensätze für die dezentrale Abwasserentsorgung  (Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben) bleiben unverändert.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

 

freiwillig

 

eine Erweiterung

KAG M-V

Vorgeschrieben durch:

 

 

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Anlage/n:
Anlage 1 - 5. Änderungssatzung

Anlage 2 -  Synopse

Anlage 3 Kalkulation Abwassergebühren 2021

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 5. Änderungssatzung 2021 (33 KB)      
Anlage 2 2 Synopse 5. Änderungssatzung (259 KB)