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Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt, dass die Bürgerschaftssitzungen spätestens ab der Sitzung der Bürgerschaft im Februar 2021 als Video aufgezeichnet werden, im Internet live abgerufen (Live-Streaming), für einige Zeit gespeichert und zeitversetzt abgerufen werden können (On-Demand-Streaming). Der Bürgermeister wird beauftragt, die notwendige Technik zu beschaffen und zu installieren sowie die finanziellen und personellen Ressourcen bereitzustellen.
Dazu sind
- das Aufzeichnungskonzept zu erstellen und mit der Bürgerschaft abzustimmen
- die Details der Präsentation im Internet abzustimmen
- die notwendigen Änderungen der Hauptsatzung vorzulegen
- und ein Vorschlag für die Deckung der laufenden Kosten zu unterbreiten (Höhe der Kosten und Haushaltstitel).
Begründung:
Live-Übertragungen von Bürgerschaftssitzungen und die Möglichkeit des zeitversetzten Ansehens schaffen maximale und unverfälschte Transparenz über die Arbeit der Bürgerschaft und die politischen Debatten. Sie unterstützen das Öffentlichkeitsgebot auf bestmögliche Weise und sind deshalb für viele Parlamente und Stadtvertretungen mittlerweile eingeführt worden. Mit Wismar vergleichbar gibt es solchen Bürgerservice bereits in Schwerin, in Rostock, in Stralsund und von der Bürgerschaft beschlossen bald auch in Greifswald.
Im Ergebnis der gemeinsamen Sitzung am 12.08.2020 haben der Verwaltungs- und der Finanzausschuss mehrheitlich für die Einführung eines Live-Streamings von Bürgerschaftssitzungen gestimmt.
Vor der Umsetzung ist mit der Bürgerschaft abzustimmen, welche Art der Aufzeichnung erfolgen soll (statisch oder dynamisch etc.).
In den zurzeit ohnehin gerade laufenden Prozess der Überarbeitung der Hauptsatzung sind die rechlichen Änderungen einzupflegen, die solche Veröffentlichungen auch rechtlich absichern. Laut Stellungnahme des Rechtsamtes sind solche Übertragungen grundsätzlich rechtlich zulässig, wenn sie § 29 Abs. 5 KV M-V beachten.
Folgende Regelungen (angelehnt an Regelungen aus der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Schwerin, dort erstmalig am 23.06.2014 beschlossen) könnten getroffen werden:
Die öffentlichen Sitzungen der Bürgerschaft werden durch die Hansestadt Wismar im Internet als Live-Stream (Übertragung mit Wort und Bild) mit folgenden Maßgaben übertragen:
- Die Übertragung der Sitzungen der Bürgerschaft darf den Ablauf und die Ordnung der Sitzung nicht stören.
- Die Kameraposition und die technischen Rahmenbedingungen werden vor der jeweiligen Sitzung der Bürgerschaft auf Vorschlag der Verwaltung durch die Bürgerschaftspräsidentin bzw. den Bürgerschaftspräsidenten festgelegt.
- Die Übertragung der Einwohnerfragestunde ist möglich, wenn durch die fragestellende Person ausdrücklich eine Übertragung gewünscht wird. Der Wunsch muss beim Einreichen der Frage bzw. bei der Meldung genannt werden.
- Es dürfen nur die jeweilige Rednerin bzw. der jeweilige Redner am Rednerpult und das Präsidium aufgezeichnet werden. Eine Bildaufnahme aus der Position der weiteren Saalmikrofone ist unzulässig.
- Eine Aufnahme des Zuschauerbereiches und des übrigen Sitzungssaales ist nicht zulässig.
- Mitglieder der Bürgerschaft, die einer Übertragung ihrer Wortbeiträge widersprechen, zeigen dies der Bürgerschaftspräsidentin bzw. dem Bürgerschaftspräsidenten schriftlich an. Diese Anzeige gilt bis auf Widerruf. Die Übertragung wird für den Zeitraum des Wortbeitrages der Rednerin bzw. des Redners unterbrochen.
- Mitglieder der Bürgerschaft, die einer Übertragung nicht grundsätzlich widersprochen haben, können im Einzelfall von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen. Dies gilt auch für die Vorsitzenden des Seniorenbeirates, des Kinder- und Jugendparlamentes, der beratenden Ausschüsse sowie für den Behindertenbeauftragten, sofern sie vor der Bürgerschaft das Wort ergreifen. Der Widerspruch ist der Bürgerschaftspräsidentin oder dem Bürgerschaftspräsidenten rechtzeitig anzuzeigen. Die Übertragung wird für den Zeitraum des Wortbeitrages der Rednerin bzw. des Redners unterbrochen.
- Sonstige Rednerinnen und Redner sind rechtzeitig durch die Bürgerschaftspräsidentin oder den Bürgerschaftspräsidenten auf die Übertragung der Sitzung hinzuweisen. Die Übertragung ist zu unterbrechen, sofern die Rednerin oder der Redner einer Übertragung widerspricht.
- Die Übertragung von Ehrungen oder anderweitigen öffentlichkeitswirksamen Punkten im Rahmen der Sitzungen der Bürgerschaft ist nur mit Zustimmung der Beteiligten erlaubt. Fehlt diese, ist die Übertragung für diesen Zeitraum zu unterbrechen.
- Dritten ist die weitergehende Verarbeitung/Verwendung der Bild-und Tonaufnahmen nicht gestattet.
Anlagen:
keine
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