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Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt die Antragstellung von Städtebauförderungsmitteln für das Programm 2015 in der Gesamthöhe von 4.750.000,00 € anteilig für die städtebauliche Gesamtmaßnahme „Altstadt“ und für die städtebauliche Gesamtmaßnahme „Ost - Kagenmarkt“ entsprechend der Anlagen 1 und 2.
Begründung:
Gemäß den Städtebauförderungsrichtlinien ist der Antrag für das Städtebauförderungsprogramm 2015 beim Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu stellen.
Mit dem Förderantrag 2015 beantragt die Hansestadt Wismar für die städtebauliche Gesamtmaßnahme „Altstadt“ (Anlage 1) Städtebauförderungsmittel in Höhe von 4.000.000,00 € und für die städtebauliche Gesamtmaßnahme „Ost - Kagenmarkt“ (Anlage 2) Städtebauförderungsmittel in Höhe von 750.000,00 €.
Die Anträge auf Städtebauförderungsmittel für das Programm 2015 für die städtebaulichen Gesamtmaßnahmen „Altstadt“ (Anlage 1.1) und „Ost - Kagenmarkt“ (Anlage 2.1) werden in der Vorlage dargestellt.
Im Förderantrag für die beiden Gesamtmaßnahmen gemäß den Anlagen 1.1 und 2.1 werden sowohl die bisher nicht ausfinanzierten als auch neue Einzelmaßnahmen entsprechend ihrer Priorität aus dem jeweiligen Fördergebiet dargestellt.
Die neu zu beantragenden Städtebauförderungsmittel für das Programm 2015 basieren jeweils auf einer fördergebietsbezogenen Prioritätenliste, welche aus den Zuarbeiten der hausverwaltenden Ämter der Stadtverwaltung der Hansestadt Wismar, den Versorgungsträgern und privaten Antragstellern zusammengestellt wurden und dem Antrag als Anlagen 1.3 und 2.3 zum jeweiligen Programmgebiet beiliegen.
Zudem sind in den Anlagen 1.2 und 2.2 die geplanten Maßnahmen dargestellt, die aus verfügbaren und bewilligten Mitteln aus den vorangegangenen Programmanträgen 2009 - 2014, in den Jahren 2015 - 2018 finanziert werden sollen.
In den Übersichten zu den Maßnahmen mit bewilligter Finanzierung (Anlagen 1.2 und 2.2) sind die Einzelmaßnahmen alphabetisch entsprechend den jeweiligen Maßnahmegruppen aufgeführt. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Maßnahmen, deren dargestellte Finanzhilfen auf Grundlage vorliegender Beschlüsse und abgeschlossener Fördervereinbarungen für den Zeitraum 2014 – 2018 bereits gebunden sind. Des Weiteren enthält die Darstellung auch Einzelmaßnahmen, welche sich in Vorbereitung befinden. Aufgrund des über 5 Jahre laufenden kassenwirksamen Zeitraums sind einige der genannten Einzelmaßnahmen im Förderantrag noch nicht ausfinanziert und müssen zur Ausfinanzierung daher zusätzlich auch im Förderantrag 2015 berücksichtigt werden.
Da die Antragssumme für die städtebauliche Gesamtmaßnahme “Altstadt“ auf 4.000.000,00 € und für die städtebauliche Gesamtmaßnahme „Ost - Kagenmarkt“ auf 750.000,00 € begrenzt ist, lassen sich derzeit nur ein Teil der in der Prioritätenliste enthaltenen Einzelmaßnahmen im Förderantrag darstellen. Daher sind im Antrag auch Maßnahmen ohne Summe aufgeführt, die sich dann in der Prioritätenliste wieder finden.
Die Prioritätenlisten in den Anlagen 1.3 und 2.3 weisen die Maßnahmen in einer schwerpunktmäßigen und problemorientierten Rang- und Reihenfolge entsprechend dem angedachten Realisierungszeitraum in dem jeweiligen Programmgebiet aus.
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | ||
x | Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: | Altstadt: 51103.5415111
Kagenmarkt: 51103.5415114
| Aufwand in Höhe von | 2015 – 56.600,00 € 2016 – 84.800,00 € 2017 – 118.700,00 € 2018 – 67.800,00 € 2019 – 50.900,00 €
2015 – 12.500,00 € 2016 – 7.500,00 € 2017 – 10.400,00 € 2018 – 6.000,00 € 2019 – 4.500,00 € |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: | Altstadt: 51103.7415111
51103.7844400
Kagenmarkt: 51103.7415114
51103.7844400
| Auszahlung in Höhe von |
2015 – 56.600,00 € 2016 – 84.800,00 € 2017 – 118.700,00 € 2018 – 67.800,00 € 2019 – 50.900,00 €
2015 – - € 2016 – 198.000,00 € 2017 – 277.200,00 € 2018 – 158.400,00 € 2019 – 118.700,00 €
2015 – 12.500,00 € 2016 – 7.500,00 € 2017 – 10.400,00 € 2018 – 6.000,00 € 2019 – 4.500,00 €
2015 – - € 2016 – 55.000,00 € 2017 – 77.100,00 € 2018 – 44.000,00 € 2019 – 33.000,00 € |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Das städtebauliche Sondervermögen tangiert lediglich mit dem Eigenmittelanteil den städtischen Kernhaushalt und mit den zusätzlichen Eigenanteilen. Für das Sondervermögen werden eigenständige Haushaltspläne erarbeitet.
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf): Der Eigenmittelanteil der Hansestadt Wismar beträgt beim Denkmalschutzprogramm 20 % und bei allen übrigen Städtebauförderungsprogrammen 33,33 %. Erst nach Mittelbereitstellung durch das Land kann die konkrete Summe des Eigenmittelanteils der Hansestadt Wismar für die einzelnen Förderprogramme genau veranschlagt werden. Die Ausweisung der bewilligten Mittel beträgt im ersten Jahr 5 %, im 2. Jahr 25 %, im 3. Jahr 35 %, im 4. Jahr 20 % und im 5. Jahr 15 %.
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3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
x | Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm des städtebaulichen Sondervermögens enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
x | freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: |
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anlage 1 - Gesamtmaßnahme Altstadt (77 KB) | ||||
2 | Anlage 2 - Gesamtmaßnahme Kagenmarkt (52 KB) |