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Beschluss:
1. Die Bürgerschaft beschließt die Herstellungskosten für die Errichtung der multifunktionalen
Eventfläche von 1.552.249 €.
2. Die Bürgerschaft stimmt der überplanmäßigen Bewilligung in Höhe von 365.675 € zu.
Begründung:
Nach Rechtskraft des Bebauungsplanes (Teilbebauungsplan Nr. 12/91/2 „Misch-, Gewerbe- und Sondergebiet Alter Hafen“ 1. Änderung) wurde die Planung der multifunktionalen Eventfläche im Alten Hafen breit aufgestellt. Erstmalig wurde die Finanzierung der Maßnahme in Höhe von 680.000 € im Doppelhaushalt 2016/2017 eingestellt. Die Umsetzung sollte 2019/2020 realisiert werden.
Der Planungsentwurf für die Gestaltung der multifunktionalen Eventfläche wurde im Mai 2018 dem UNESCO-Sachverständigenbeirat vorgestellt. Entsprechend der Empfehlungen des Beirates wurde die Entwurfsplanung überarbeitet.
Im Sommer 2018 hatten dann die Bürger und Bürgerinnen der Stadt, aber auch die Touristen, in einem Workshop die Möglichkeit, sich mit Hinweisen, Wünschen und Kritiken in den Entwurf einzubringen. Nach vierwöchiger öffentlicher Auslegung wurde die Entwurfsplanung erneut überarbeitet und dem Sachverständigenbeirat abschließend zur Bestätigung vorgelegt.
Die daraus ermittelten Ergebnisse wurden am 08.10.2018 im Bau- und Sanierungsausschuss vorgestellt.
Auf Grundlage der Entwurfsplanung wurden die Kosten für das Vorhaben neu ermittelt und haben sich erwartungsgemäß gegenüber den ursprünglichen Kosten aus 2016 erhöht.
Die Mehrkosten entstanden in folgenden Positionen:
- Umsetzen vorhandener Schaltschränke
- Zusätzlich notwendige Oberflächenentwässerungsmaßnahmen
- Licht- und Stromversorgung für Veranstaltungen und Nutzung in den Übergangsjahreszeiten
- Mehrmengen bei Ausstattungselementen (Spielgeräte nach Altersgruppen, Bänke, Podeste)
- Zukünftige Mehrfachnutzung der Flächen zu unterschiedlichen Veranstaltungen und sportlichen Aktivitäten
- Baugrundgutachen
- Sicherung gegen Auftrieb (unterirdische Einbauten)
- Mehrkosten durch aktuell notwendige Preisanpassung (Material- und Lohnkosten)
- Folge: Erhöhung der Baunebenkosten (Architekten- und Ingenieurleistungen).
Eine inhaltliche Änderung der Planung gibt es nicht (s. Lageplan / Foto Modell).
Aufgrund der vorgenannten Positionen ist ein finanzieller Mehrbedarf an Eigenmitteln in Höhe von 365.675 € entstanden. Es wird mit einer Förderung aus dem Programm „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)“ in Höhe von 70 % gerechnet.
Mit Bescheid des Ministeriums für Inneres und Europa vom 25.06.2020 erhält die Stadt 207.486,14 € als „Pauschalen finanziellen Ausgleich für den Wegfall der Straßenbaubeiträge gemäß § 8 a (7) Kommunalabgabengesetz M-V“. Diese Zuwendung ist zweckentsprechend der Maßnahme „Claus-Jesup-Straße“ zugeordnet. Die dadurch frei gewordenen Eigenmittel werden zur Deckung der Eigenmittel bei der Herstellung der multifunktionalen Eventfläche eingesetzt.
Die weitere Deckung des benötigten Eigenanteils in Höhe von 158.189 € soll aus dem Investitionskonto 55101 Grünanlagen – Maßnahmen in Park und Grünanlagen – Spielplätze erfolgen. Hierbei handelt es sich um bereits vorhandene anteilige Finanzmittel aus dem laufenden Haushalt.
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | ||
X | Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 57100.7852200/TH 04 | Auszahlung in Höhe von | 365.675 |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 54101.7852200/TH 08 55101.7851000/TH 08 | Auszahlung in Höhe von | 207.486 158.189 |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
X | Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
X | neu | ||
X | freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: |
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Gestaltungsplan (834 KB) | ||||
2 | Modell- Foto (1460 KB) |