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Beschluss: Die Abarbeitung von Anforderungen aus dem geprüften Brandschutzkonzept und den Prüfbemerkungen zu den Bereichen
- Sicherheitsbeleuchtungsanlage
- Brandmeldeanlage
- Fluchtweg Westturm
ist mit Städtebaufördermitteln in Höhe von 233.482,94 Euro zu fördern
Begründung: Förderung von Maßnahmen zur Modernisierung und Instandsetzung der Bebauung in der Altstadt Wismar
Eigentümer: Hansestadt Wismar
Das Grundstück „Am St. Georgenkirchhof“, welches mit der St. Georgen Kirche bebaut ist, befindet sich im Block 45 im Sanierungsschwerpunkt „südliche Altstadt“. Bei der Kirche handelt es sich um ein Bauwerk der Stadtgeschichte, das von besonderer städtebaulicher Bedeutung ist, welches zudem denkmalgeschützt ist.
Die Ausstattung der Kirche mit Brandschutztechnik erfolgt auf Grundlage der Landesbauordnung, der DIN- und VDE– Vorschriften sowie den AMEV- Richtlinien. Als weitere Planungsgrundlage dienen das geprüfte Brandschutzkonzept von 2017 sowie die Prüfprotokolle des Sachverständigen. Die vorhandene Sicherheitsbeleuchtungsanlage wird erweitert, so dass die Überwachung auf Kategorie 1 (Vollschutz) erreicht wird. Im Westturm wird ein 2. Fluchtweg mit Sicherheitsbeleuchtung errichtet.
Die Gesamtkosten der Maßnahme lt. Kostenberechnung betragen 274.527,00 €.
Davon sollen 233.482,94 € aus Städtebaufördermitteln finanziert werden.
Eine Beschreibung und Zeichnungen liegen als Anlage bei.
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt:
| 51103/7882110 28200/7852200/03 | Auszahlung in Höhe von | 233.482,94 41.044,06 |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf): Bei den Städtebaufördermitteln in Höhe von 233.482,94 Euro handelt es sich um bereits bewilligte Mittel aus dem Förderantrag 2020. Die Auszahlung erfolgt aus dem Sondermandanten „Altstadt“ 02.
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
x | Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
x | freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: |
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Erläuterungen Genehmigungsplanung (101 KB) | ||||
2 | Installationsplan_Georgenkirche_BMA A3 (1431 KB) | ||||
3 | Installationsplan_Westturm Ebene 3 (618 KB) |