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Beschluss:
Die Bürgerschaft beschließt für das Vorhaben „Ausbau sozialer Infrastruktur und Sanierung von Sportflächen des Sportplatzes Wismar / Wendorf (PSV-Sportplatz)“ im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ – Projektaufruf 2020 – Fördermittel zu beantragen.
Begründung:
Mit dem Beschluss des Nachtrags zum Bundeshaushalt 2020 (Konjunkturpaket) hat der Deutsche Bundestag erneut Mittel von insgesamt 600 Mio. Euro für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ für eine Laufzeit von 2020 bis 2025 freigegeben.
Mit diesem Programm fördert der Bund seit 2015 bauliche Maßnahmen von Sport-, Jugend- und Kultureinrichtungen, die von besondere regionale oder überregionale Bedeutung sind und außerdem über sehr hohe Qualität im Hinblick auf ihre Wirkung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, soziale Integration in der Kommune sowie für die Stadtentwicklungspolitik verfügen.
Im Rahmen dieses erneuten Projektaufrufs vom 11.08.2020 (Projektaufruf siehe Anlage) sollen seitens der Hansestadt Wismar für das Vorhaben „Ausbau sozialer Infrastruktur und Sanierung von Sportflächen des Sportplatzes Wismar Wendorf (PSV-Sportplatz) Fördermittel beantragt werden.
Im Hinblick auf die Sportanlage Sportplatz Wismar Wendorf (PSV-Sportplatz) ist grundsätzlich folgendes zu erwähnen:
Der Sportplatz wird im Wesentlichen für das Leichtathletik- und Fußballtraining durch den Polizei Sportverein Wismar e.V. (PSV) genutzt. An den Vormittagen findet dort Schulsport statt. Zusätzlich zu dem regelmäßigen Trainings- und Spielbetrieb werden durch den Verein viele sportliche, auch überregionale Wettkämpfe organisiert.
Der PSV ist ein Mehrspartenverein (Basketball, Boxen, Fußball, Gymnastik, Leichtathletik und Volleyball) und hat 750 Vereinsmitglieder, davon sind ca. 60 % der Mitglieder Kinder und Jugendliche. Mit dieser Anzahl von Vereinsmitgliedern ist der PSV der zweitstärkste Verein im Kreissportbund.
Während der Woche wird der Sportplatz nachmittags und abends von verschiedenen Trainingsgruppen des PSV genutzt. Dabei sind 145 bis 195 Sportlerinnen und Sportler zu unterschiedlichen Trainingszeiten sportlich aktiv. Zusätzlich dazu findet an den Wochenenden der Spielbetrieb der Abteilung Fußball statt. Hier sind durchschnittlich 60 bis 100 Zuschauerinnen und Zuschauer dabei.
Eine quantitative und qualitative Bestandsaufnahme von Sporthallen- und Sportplatzflächen ist Bestandteil der für Wismar vorliegenden „Integrierten Sportentwicklungsplanung“. Dieses Konzept ist ein Teilkonzept der Integrierten Stadtentwicklungsplanung (ISEK) und somit Inhalt einer städtebaulichen Gesamtstrategie. In der Sportentwicklungsplanung wird konkret auf die Sportplatzflächen Bezug genommen, unter anderem auch auf den Sportplatz in Wismar Wendorf. Hierin wird empfohlen die Sportflächen zu sanieren, um die künftige Nutzungsoptimierung abzusichern. Insbesondere wird die Erneuerung der Wettkampfbahn Typ B (Laufbahn) empfohlen. Auf Grund der sehr starken Abnutzung ist sie nach 12-jähriger Dauernutzung nicht mehr wettkampftauglich.
Die starke Beanspruchung der Laufbahn und des Spielfeldes sind auch darauf zurückzuführen, dass die Anzahl der Sportlerinnen und Sportler in den letzten Jahren deutlich zugenommen hat. Dementsprechend ist auch der Ausbau der sozialen Infrastruktur zwingend erforderlich, da allein eine Sanierung des Bestandsgebäudes nicht ausreichend wäre. In der „Integrierten Sportentwicklungsplanung“ wird ausgeführt, dass die Anzahl der Funktionsräume nicht ausreichend ist.
Folglich ist das Vorhaben bedeutsam vor dem Hintergrund strategischer städtebaulicher Entwicklungsnotwendigkeiten zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und zur sozialen Integration im Stadtteil und auch der gesamten Stadt.
Der PSV übernimmt dahingehend Verantwortung, dass zur Weiterentwicklung der städtischen Infrastruktur der Hansestadt Wismar der Sportplatz in Erbbaupacht übernommen wurde und auch bereits in Eigenregie kleinere Instandsetzungs- und Sanierungsmaßnahmen durchgeführt worden sind.
Teil des Vorhabens ist die Ergänzung des vorhandenen Sportlerheims durch ein eingeschossiges Sanitär- und Umkleidegebäude. Für diese zusätzliche soziale Infrastruktur ist eine Fläche westlich des Parkplatzes vorgesehen. Der Zugang zum Gebäude erfolgt über einen neu herzustellenden Gehweg, der an den Zugang zum Sportplatz anbindet. Die Ver- und Entsorgungsleitungen für den Neubau werden an die vorhandenen Hausanschlüsse angeschlossen.
Das Gebäude wird in Mauerwerk errichtet. Die Fassade erhält einen Außenputz, der entsprechend des Farbkonzepts für den Sportplatz farbig gestaltet wird. Das Dach wird, wie beim bereits vorhandenen Sportlerheim, als Pultdach mit einer Binder- und Holzbalkenkonstruktion ausgebildet. Die Belichtung der Räume erfolgt durch entsprechend angeordneter Fenster, die teilweise bodentief sind bzw. als Lichtkuppeln ausgebildet werden.
Insgesamt werden 6 Umkleideräume mit dazugehörigen Dusch-, Wasch- und Toilettenräumen vorgesehen. Die Anforderungen an die Barrierefreiheit werden ebenso wie die Nachhaltigkeit des Gebäudes hinsichtlich des Energieverbrauchs berücksichtigt.
Im Hinblick auf die Sanierung der Sportflächen ist geplant, dass die Laufbahn in den gerissenen Bereichen abgetragen wird und die vorhandenen Wurzeln unterhalb der Tragschicht beseitigt werden. Des Weiteren soll eine Risssanierung in Teilbereichen erfolgen sowie die Reinigung und Vorbereitung der verbliebenen Oberfläche, so dass ein neuer Kunststoffbelag aufgetragen und die entsprechende Kennzeichnung und Sportlinierung vorgenommen werden kann. Auch für die Kunstrasenfläche sind durch die dauerhafte intensive Nutzung Sanierungsmaßnahmen erforderlich. Hier soll zunächst die Rasenfüllung aufgenommen werden und anschließend ein Wiedereinbau und eine Ergänzung der Rasenfüllung erfolgen. Außerdem ist eine Reinigung des Untergrundes sowie eine Ergänzung und Verklebung des ergänzten Belages geplant.
Grundsätzlich erfolgt im Rahmen des o.g. Förderprogramms eine Förderung in Höhe von 45% durch den Bund. Es besteht allerdings die Möglichkeit auf eine 90%ige Förderung für Kommunen in Haushaltsnotlage, so dass ein 10%iger Eigenanteil durch die Kommune getragen werden muss. Das würde für die Hansestadt Wismar bei einem Investitionsvolumen von 1.876.500 Euro für den Sportplatz bedeuten, dass lediglich ein Eigenanteil von 187.700 Euro bereitgestellt werden müsste. Eine Weiterleitung der Fördermittel erfolgt über eine Fördervereinbarung.
Der Projektvorschlag ist bis zum 30.10.2020 beim Projektträger Jülich einzureichen. An dieser Stelle muss diesbezüglich schon ein Bürgerschaftsbeschluss vorliegen, der diesen Projektvorschlag im Grundsatz trägt.
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt 2021-2025 | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 42400.6842000/TH 07 | Einzahlung in Höhe von | 1.688.800 |
Produktkonto /Teilhaushalt: | 42400.7842000/TH 07 | Auszahlung in Höhe von | 1.876.500 |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
X | Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
X | neu | ||
X | freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: |
Anlage/n:
- Projektaufruf 2020
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 200806_Projektaufruf_2020_-_mit_ÄM (141 KB) |