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Gemäß § 7 Absatz 1 der Satzung der „Stadtkirchenstiftung zu Wismar“ besteht das Stiftungskuratorium aus 11 Mitgliedern, die durch die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar bestellt werden. Die Mitglieder des Kuratoriums werden für die Dauer von jeweils 5 Jahren berufen. Wiederberufung ist zulässig.
Für die gegenwärtige Mandatsperiode wurden die Kuratoriumsmitglieder in der Bürgerschaftssitzung am 26.02.2015 (Vorlage – VO/2014/1078) bestellt und berufen. Somit endete ihr Mandat spätestens am 25.02.2020.
Die CDU-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen:
Anlagen: keine
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