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Beschluss:
Der Bürgermeister wird beauftragt zu prüfen, an welchen Stellen in Wismar Straßenbegleitgrün die Sicht für den Straßenverkehr beeinträchtigt und diese gefährlichen Beeinträchtigungen abstellen zu lassen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Großteil der Wismarer Haupt-, Neben- und Wohnstraßen ist straßenbegleitend mit Gehölzpflanzungen unterschiedlicher Art versehen. Dabei sind in Bezug auf Beeinträchtigung durchgängig die Kreuzungsbereiche sowie die Ein- und Ausfahrten als Schwerpunkt anzusehen.
Die Gewährleistung der Verkehrssicherheit, gerade in diesen Bereichen, ist oberste Priorität. Um dieser Verpflichtung nachzukommen, gibt es im EVB folgende Verfahrensweise:
Verkehrsschauen werden sowohl durch den Wegebegeher des Sachgebietes Straßenunterhaltung, als auch von Mitarbeitern der Grünflächenunterhaltung im Rahmen der Kontrollen im Verantwortungsbereich aktenkundig auf Grundlage der nachfolgenden benannten rechtlichen Grundlagen durchgeführt.
Im „Straßen und Wegegesetz Mecklenburg- Vorpommerns“, in der „Richtlinie zur Anlage von Stadtstraßen“ (RASt) und den B-Plänen der Hansestadt Wismar sind die entsprechenden Maßgaben zur Beurteilung der Situation festgelegt.
Feststellungen der Verkehrsschauen werden dann auf Zuständigkeit geprüft und entsprechend dieser an die jeweiligen Grundstückseigentümer mit der Aufforderung zur unverzüglichen Beseitigung der Sichteinschränkungen weitergeleitet. Handelt es sich um kommunale Grundstücke werden die Arbeiten unverzüglich in den Arbeitsplan der Grünflächenunterhaltung aufgenommen und abgearbeitet.
Im Straßenbegleitgrün wird jeweils in den Wintermonaten straßenabschnittsweise alle 2-3 Jahre ein radikaler Rückschnitt der Gehölze auf 20 bis 30 cm Höhe, in der Regel entgegen dem arttypischen Habitus der jeweiligen Pflanzenart, ausgeführt. Der Jahreszuwachs der Pflanzen ist jedoch oftmals so erheblich, dass Schnittmaßnahmen in relativ kurzen Abständen wieder erfolgen müssen.
Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit hat der EVB bereits im letzten Jahr z. B. im Kreuzungsbereich Bahnhofstraße/ Kopenhagener Straße mit der Umwandlung der im Sichtdreieck liegenden Gehölzflächen in Rasenflächen begonnen. Diese Maßnahme werden sukzessive fortgesetzt. In diesem Zusammenhang wurde auch über Blühwiesen nachgedacht. Auf Grund der Wuchshöhe der Wiesenpflanzen und der auch daraus resultierenden Sichtbeeinträchtigung wurde bei der Umgestaltung des Straßenbegleitgrüns von der Anlage von Blühwiesen abgesehen.
Anlage/n:
keine
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