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Sehr geehrte Damen und Herren,
die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen möchte ich wie folgt beantworten:
Unter der genannten Förderrichtlinie vom 05.05.2019 werden derzeit noch keine Projekte durchgeführt.
Geplant ist, für die Erneuerung der Bahnübergangssteuerungsanlage (BÜSTRA) am Haffeld Fördermittel auf der Grundlage der Förderrichtlinie zu beantragen. Das Investitionsvolumen steht noch nicht fest. Die Förderquote für finanzschwache Kommunen liegt hier jedoch nur bei 25%.
Der von der Bürgerschaft beschlossene mehrjährige Investitionsplan weist zu fast jeder Investitionsmaßnahme mit Klimaschutzbezug auch entsprechende Fördermittel aus, die vorher speziell für dieses Vorhaben ausgewählt wurden. Bei allen Bauleitplanungen werden Belange des Klimaschutzes in die Verfahren aufgenommen.
Bereits in der Vergangenheit hat die Hansestadt Wismar eine ganze Reihe von Investitionsmaßnahmen mit direkten Klimaschutzvorhaben durchgeführt, die unter andere Förderrichtlinien fielen, z.B. den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung oder die Klimaschutz-Förderrichtlinie des Bundes. Beispiele hierfür sind:
Maßnahme | Investition gesamt | Förderung | Umsetzung |
Energetische Sanierung KiTa „Sonnenschein“ | 1.374.901,69 € | 667.233,94 € | 2008-2011 |
Außenbeleuchtung LED Tarnow-Schule | 88.723,19 € | 75.414,71 € | 2009-2012 |
Erneuerung Straßenbeleuchtung LED Kreuzung Schweriner Tor | 143.707,11 € | 60.312,83 € | 2014-2016 |
Fahrradabstellanlage Bahnhofsvorplatz | 231.307,44 € | 213.638,87 | 2018-2019 |
Darüber hinaus wurden bzw. werden weitere Investitionsmaßnahmen unter Klimaschutzaspekten realisiert, zum Beispiel:
Anlage/n:
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