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Beschluss:
Die Instandsetzung des Daches und der Westfassade der Heiligen-Geist-Kirche ist mit Städtebaufördermitteln in Höhe von 975.000,00 Euro als Zuschuss zu fördern.
Begründung:
Förderung von Maßnahmen zur Modernisierung und Instandsetzung der Bebauung in der Altstadt Wismar
Eigentümer: Kirchgemeinde Heiligen-Geist, Lübsche Straße 31, 23966 Wismar
Das Grundstück Lübsche Straße 31, welches mit der Heiligen-Geist-Kirche bebaut ist, befindet sich im Block 26 des Sanierungsgebietes „Altstadt“. Bei der Kirche handelt es sich um ein Bauwerk der Stadtgeschichte, das von besonderer städtebaulicher Bedeutung ist, welches zudem denkmalgeschützt ist.
Im Bereich des Daches weist die Kirche Schäden auf. Bereits 2016 wurde ein Fangnetz zum Schutz vor herabfallenden Dachziegeln und Fugenmörtel angebracht, da sich wiederholt Ziegel lösten und auf die Lübsche Straße fielen.
Bei einer Begehung des Dachraumes wurde festgestellt, dass der Mörtelverstrich der Dacheindeckung aus den 1970er Jahren verwittert ist. Ein fester Verbund ist nicht mehr vorhanden und Teile der Verdrahtung sind verrostet. Das Dachtragwerk weist Feuchtschäden auf.
An der Westfassade, welche zur Neustadt ausgerichtet ist, droht die Rautenverglasung der drei großen Fenster infolge der witterungsbedingten ständigen Beanspruchung herauszufallen. Die stabilisierenden Windeisen drohen zu versagen. Die Fenster sind nicht mehr windsicher. Das Brüstungsmauerwerk der Fenster ist inzwischen ebenfalls stark geschädigt. Gleiches gilt für das westliche Emporenfenster in der nördlichen Kapelle, dem Raum der Stille.
Mit der nun geplanten und dringend notwendigen Sanierung sollen die Schäden behoben werden.
Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
Die Umsetzung des Vorhabens ist für den Zeitraum 2020 bis 2023 vorgesehen.
Die Kosten für die Maßnahmen wurden mit 1.950.000,00 € ermittelt, die auch als förderfähig anerkannt werden können.
Gemäß Erlass 1/2019 des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung vom 06.03.2019 zu Punkt F 2.2 der Städtebauförderrichtlinie Mecklenburg-Vorpommern ist eine Förderung von 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben möglich.
Somit ergibt sich eine Fördersumme von insgesamt von 975.000,00 €
Sollte sich bei der Schlussrechnung herausstellen, dass die der Beihilfe zugrundeliegenden Kosten nicht erreicht werden, wird der Zuschuss entsprechend gekürzt.
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | ||
x | Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 51103/7882110 | Auszahlung in Höhe von | 300.000,00 |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 51103/7882110 | Auszahlung in Höhe von | 2021: 300.000,00 2022: 300.00,00 2023: 75.000,00 |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf): Bei den geplanten Städtebaufördermitteln handelt es sich um gesicherte Mittel bzw. Mittel aus bereits bewilligten bzw. sonstigen Einnahmen. Die Auszahlung erfolgt über den Sondermandanten Altstadt 02.
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3. Investitionsprogramm | |||
x | Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
x | freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: |
Anlage/n:
Übersichtsplan
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Übersichtslageplan (648 KB) |