|
|
Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister wird beauftragt, die beschleunigte Digitalisierung der Schulen der Hansestadt Wismar in Gang zu setzen und innerhalb der kommenden zwei Jahre (2021/2022) alle Schulen mit der erforderlichen grundlegenden IT-Infrastruktur auszustatten.
Dabei sind auch verschiedene Möglichkeiten zur Sicherstellung der Wartung und Pflege der IT-Infrastruktur zu prüfen, z.B. mögliche Synergien durch eine Zusammenarbeit mit dem Kreismedienzentrum des Landkreises oder gemeinsame Beauftragung von externen Dienstleistern.
Begründung:
Die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Schulschließungen haben gezeigt, dass die Schulen der Hansestadt Wismar und die an den Schulen Beschäftigen nur eingeschränkte technische Voraussetzungen für die Durchführung von digitalem Präsenz- oder Distanzunterricht (E-Learning) haben. Eine ausreichende Vermittlung im sicheren Umgang digitaler Medien an den Schulen ist derzeit nur sehr eingeschränkt möglich. Im Hinblick auf die Sicherung zukünftiger Fachkräfte für Industrie, Handwerk, Dienstleistungen und Verwaltung ist ein gut erlernter, versierter Umgang mit digitalen Geräten eine essentielle Notwendigkeit.
Daher ist es erforderlich, die Grundlagen für die digitale Unterrichtsvermittlung zu legen, die die bisherigen Unterrichtsmethoden nicht ersetzen, sondern ergänzen sollen.
Für die Schulen in Trägerschaft der Hansestadt Wismar bedeutet dies, dass sie mit der erforderlichen Technik, wie Router, Firewalls, Switches in ausreichender Zahl und Präsentationstechnik ausgestattet werden und so gut wie alle Räume eine Netzwerkanbindung erhalten.
Die aufzubauende Netzwerkinfrastruktur ist wie eine Betriebs-IT zu verwalten und muss während der Unterrichtszeit wenigstens 10 Stunden am Tag, 5 Tage die Woche (10/5) zur Verfügung stehen.
Darüber hinaus sind die Voraussetzungen zu schaffen, die die Verwendung vom mobilen Endgeräten erlaubt. Eine flächendeckende Ausstattung mit WLAN-Accesspoints in allen Räumen aller Schulen ist erforderlich. Auch wenn die Ausstattung mit festen und mobilen Geräten möglichst einheitlich erfolgen sollte, ist bei der Umsetzung der Netzwerkausstattung das Konzept der Nutzung der eigenen Geräte (Bring-your-own-Device, BYOD) zu berücksichtigen und damit Geräteunabhängigkeit zu gewährleisten.
Um o.g. Aufgaben umsetzen zu können, sind alle Räume (inkl. Lehrerzimmer, Vorbereitungsräume, Sekretariat) mit mehreren, strategisch günstig platzierten Netzwerkports auszustatten, um fest verbaute Netzwerkgeräte, wie Smartboards, Touchdisplay, Präsentations-PCs, Beamer und Kameras o.ä. in die IT-Infrastruktur einbinden zu können.
Mit Einrichtung der Netzwerkinfrastruktur werden perspektivisch alle Unterrichts- und Fachräume mit nach Möglichkeit technisch identischen Smartboards, Touchdisplays oder anderen Präsentationsmedien ausgestattet oder ergänzt. Die Gerätevielfalt je Schule ist so klein wie möglich zu halten, damit die Bedienung der Geräte für die Beteiligten möglichst einfach wird.
Das Lehrpersonal ist mit geeigneten Endgeräten wie Notebooks oder Tablets auszustatten. Schüler erhalten zentral beschaffte Leih- oder Kaufgeräte oder nutzen ggf. auch eigene mobile Endgeräte.
Anlagen:
|