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In der Bürgerschaftssitzung im Juni wurde die Vorlage VO/2020/3551 durch den Einreicher zurückgezogen. Im dazugehörigen BA der Verwaltung VO/2020/3551-01 wurde ausgesagt, dass: "Für diesen Schulstandort wird die vorhandene Regelung nochmals geprüft und nach § 45 Abs. 3 StVO Verwaltungsvorschrift eine Anhörung mit dem Straßenbaulastträger und der Polizei durchgeführt werden."
Des Weiteren wurden im Bereich auch Bushaltestellen angelegt, die aktuell nicht angefahren werden.
Für die CDU Fraktion ergeben sich daraus folgende Fragen:
1. Wurde die für den Schulstandort vorhandene Regel nochmals geprüft und eine Anhörung mit dem Straßenbaulastträger sowie der Polizei durchgeführt? Wenn ja, wie ist das Ergebnis? Wenn nein, wieso nicht?
2. Wieso werden die Bushaltestellen nicht bedient und ist hier eine Anpassung vorgesehen?
Anlagen:
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