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Aufgrund der in der jüngeren Vergangenheit vermehrt aufgetretenden Großbrände bei der Firma EGGER Holzwerkstoffe Wismar GmbH & Co. KG stellen wir folgende Fragen:
1. IIn welcher Form ist die Stadt ihrer Pflicht zur Durchführung von Brandverhütungsschauen gemäß §19 (1) BrSchG M-V nachgekommen?
2. Welches Intervall wurde für die Revisionierung der Brandverhütungsschauen festgelegt? Bitte begründen Sie die Festlegung des Intervalls.
3. Wurde das Intervall in den letzten Jahren verändert, nachdem das Werk erweitert wurde und es vermehr zu Großbränden und Verpuffungen gekommen ist?
4. Welche Feststellungen, z. B. in Hinblick auf die Lagerung von belasteten Holzabfällen, gab es bei vergangen Brandverhütungsschauen?
5. Wurden festgestellte Mängel ordnungsgemäß und unverzüglich durch die Firma Egger abgestellt?
6. Haben während und nach dem Brand am 03.08.2020 Messungen zur Umweltbelastungen stattgefunden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?
7. Hat die Stadt geprüft, ob die Verpflichtung zur Unterhaltung einer Werksfeuerwehr gemäß §17 (2) BrSchG M-V durch die Firma Egger bzw. im Verbund mit anderen holzverarbeitenden Betrieben im Bereich des Holzclusters erforderlich wäre? Führen Sie bitte die Begründung Ihrer Entscheidung an.
Anlagen: keine
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